Juristisch gilt das Vorgehen des Angeklagten als vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Die Aufgabe der Richter lag darin, herauszufinden, ob der Beschuldigte den Vorsatz hatte, einen schweren Unfall zu provozieren.
Die Staatsanwältin war davon überzeugt. Sie sah eine große Gefahr eines schweren Unfalls durch die auf der Fahrbahn verstreuten Leitpfosten. Darum forderte sie eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Da der Angeklagte seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflage solle das Gericht an eine Schadenswiedergutmachung denken.
Die Verteidigerin sah hingegen keine Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Es sei von keiner Absicht, sondern allenfalls von Fahrlässigkeit auszugehen. Sie stellte keinen konkreten Strafantrag.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Christoph Gadesmann verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 800 Euro an den AKRM. Der Angeklagte könne froh sein, dass die ganze Geschichte glimpflich ausgegangen sei, hieß es.
Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten ist das Urteil rechtskräftig.