Efringen-Kirchen Leitpfosten gegen fahrendes Auto geschleudert

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Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Christoph Gadesmann sprach das Urteil. Foto: sba

Gerichtsverfahren: Mann nach Vorfall auf Straße zwischen Egringen und Holzen zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt

Rebland - Mehrere Begrenzungspfosten soll ein 36 Jahre alter Mann in der Nacht zum 11. August 2019 auf die Verbindungsstraße von Holzen nach Egringen geworfen haben. Einen schweren Unfall gab es nicht. Dafür wurde der Wagen einer jungen Frau beschädigt, als der Beschuldigte einen der Leitpfosten gegen das fahrende Auto der Frau geschleudert hatte.

Das Schöffengericht Lörrach verurteilte den Angeklagten nun zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner muss er 800 Euro an den Arbeitskreis Rauschmittel (AKRM) zahlen.

Der Beschuldigte hatte das Grasbahnrennen in Hertingen am 10. August 2019 besucht. Bei der Feier muss er tief ins Glas geschaut haben. Ein späterer Atem-Alkoholtest ergab einen Wert von 1,04 Promille. Während des Fests hatte der Beschuldigte Ärger mit einer Freundin bekommen. Gegen drei Uhr nachts beschloss er, sich zu Fuß auf den Heimweg von Hertingen nach Weil am Rhein zu machen.

Kurz hinter Holzen fingen die abgerissenen und auf die Fahrbahn geworfenen Leitpfosten an, wie später die Polizei feststellte. Der Angeklagte schilderte, dass er an diese Vorgänge keine Erinnerung mehr habe. Erst als er, nachdem er in einem Maisfeld seine Notdurft verrichtet hatte, wieder auf die Straße getreten sei, habe er Polizeiwagen und Blaulicht gesehen. Zwei Streifenwagen waren, nachdem sie gleich von mehreren Autofahrern alarmiert worden waren, angerückt.

Zuvor hatten mehrere Autofahrer scharf bremsen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Eine Zeugin berichtete, dass sie ausgestiegen und vor dem von ihrem Partner gesteuerten Wagen hergelaufen sei. Mit dem Fuß habe sie die auf der Straße liegenden Leitpfosten in den Straßengraben befördert.

1800 Euro Schaden

Eine andere Zeugin berichtete, dass sie plötzlich einen Knall gehört habe. Aus der Dunkelheit sei ein Leitpfosten gegen ihr fahrendes Auto geschleudert worden. Auf der Straße hätten dann weitere Pfosten gelegen. Ihr Auto sei am Scheinwerfer, Frontschürze und Kotflügel beschädigt worden. Schaden: gut 1800 Euro.

Ein Autofahrer berichtete, dass plötzlich der Angeklagte kurz vor ihm auf die Straße gesprungen sei und eine aggressive Haltung eingenommen habe.

Juristisch gilt das Vorgehen des Angeklagten als vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Die Aufgabe der Richter lag darin, herauszufinden, ob der Beschuldigte den Vorsatz hatte, einen schweren Unfall zu provozieren.

Die Staatsanwältin war davon überzeugt. Sie sah eine große Gefahr eines schweren Unfalls durch die auf der Fahrbahn verstreuten Leitpfosten. Darum forderte sie eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Da der Angeklagte seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflage solle das Gericht an eine Schadenswiedergutmachung denken.

Die Verteidigerin sah hingegen keine Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Es sei von keiner Absicht, sondern allenfalls von Fahrlässigkeit auszugehen. Sie stellte keinen konkreten Strafantrag.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Christoph Gadesmann verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 800 Euro an den AKRM. Der Angeklagte könne froh sein, dass die ganze Geschichte glimpflich ausgegangen sei, hieß es.

Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten ist das Urteil rechtskräftig.

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