Kevin Brändlin, Betriebsleiter auf dem Obsthof Brändlin in Huttingen, erinnert sich an die politische Situation vor einem Jahr in der Anfangszeit der Corona-Pandemie. Schwierig sei es geworden, als Innenminister Horst Seehofer ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte verhängt hatte. „Damals wurde an der Grenze dann je nach Beruf die Einreise verweigert oder genehmigt“, erinnert sich Brändlin.
Ein rumänischer Fahrer oder eine rumänische Saison-Pflegekraft hätten jederzeit einreisen dürfen, aber rumänischen landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften sei die Einreise verweigert worden. „Diese Praxis war offenkundig nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ziemlich skurril“, sagt er.
„Abgelöst wurde diese Regelung durch die nicht weniger skurrile Flugeinreiseregelung. Landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte durften dann nur noch per Flugzeug einreisen. Alle anderen Saisonarbeitskräfte und Berufsgruppen, wie etwa Pflege oder Logistik, durften damals auch ohne Flugzeug einreisen“, legt er dar.
Mittlerweile werden die unterschiedlichen Berufsgruppen vor dem Gesetz glücklicherweise wieder gleich behandelt, legt der Betriebsleiter dar. Dieses Jahr sei die Situation daher deutlich entspannter. Es gebe keinen Engpass.
Die Arbeiter schützen
„Die Corona-Schutzmaßnahmen bei der Arbeit sind ebenfalls dieselben wie auch bei unseren deutschen Mitarbeitern: Neben den üblichen Hygieneregeln bedeutet das vor allem das Angebot von zwei Schnelltests pro Woche“, schildert Brändlin die derzeitige Situation. „Darüber hinaus haben wir die Arbeitskräfte in mehrere Arbeitsgruppen eingeteilt, die unabhängig voneinander eingesetzt und untergebracht sind. Damit verhindern wir, dass bei einem möglichen Corona-Fall der gesamte Betrieb in Quarantäne muss.“
Ein großer Vorteil bei Saisonarbeitskräften sei es, dass sie über den gesamten zweimonatigen Aufenthalt hauptsächlich auf dem Betrieb sind und abends nur in ihrer Gruppe zusammensitzen. Sie würden keine Sozialkontakte in den gesamten Landkreis hinein unterhalten. Neben den vier festangestellten Mitarbeitern im Anbau sind zur Spargelernte sechs Saisonarbeitskräfte auf dem Hof.
Im Jahr 2019 wurde auf dem Obsthof Brändlin auch eine Wohncontaineranlage errichtet. „Schon damals haben wir die Unterbringung so konzipiert, dass jede Saisonarbeitskraft ein Einzelzimmer in der Gemeinschaftsunterkunft hat“, sagt Brändlin.
Vor Corona musste bei der Baugenehmigung noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, da eine Einzelzimmerunterbringung bei Saisonarbeitskräften nicht die Regel ist und das Gebäude im Außenbereich dadurch größer sein musste. „In Zeiten von Corona ist es ein Vorteil, wenn jede Arbeitskraft abends ihre eigene Zimmertür schließen kann“, sagt er.