Efringen-Kirchen Neue Regeln, neue Aufgaben

Ingmar Lorenz

Corona: Kommunen reagieren auf die aktuelle Corona-Verordnung / Verwaltungen sind stark gefordert

2G, 3G oder 2G-Plus? Die seit gestern geltende Corona-Verordnung stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Änderungen gibt es nicht nur bei öffentlichen Veranstaltungen, sondern auch in politischen Sitzungen.

Von Ingmar Lorenz

Rebland. Öffentliche Veranstaltungen können in der nun geltenden Alarmstufe II nur noch unter Beachtung der sogenannten 2G-Plus-Regelung besucht werden. Das heißt, dass zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis auch ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorhanden sein muss.

In Efringen-Kirchen besteht derzeit weiterhin die Möglichkeit, sich in der Apotheke testen zu lassen, erklärt Hauptamtsleiter Clemens Pfahler. Was die Einrichtung neuer Testmöglichkeiten etwa in Zusammenarbeit mit dem DRK-Ortsverband angeht, ist die Gemeinde noch zurückhaltend. Pfahler verweist diesbezüglich auf den fehlenden Bedarf. Öffentliche Veranstaltungen, bei denen die 2G-Plus-Regel mit Vorlage eines Schnelltests gilt, gebe es in der Gemeinde kaum noch. Zudem hätten die Veranstalter stets die Möglichkeit, selbst Schnelltests anzubieten. Eine Schulung sei dafür nicht erforderlich.

Man werde prüfen, ob eine Ausweitung des Testangebots seitens der Gemeinde nötig wird, geplant sei aktuell aber noch nichts.

Neue Regeln in den politischen Gremien

Wie Eimeldingens Bürgermeister Oliver Friebolin gestern am Redaktionstelefon mitteilt, gilt für den Besuch der Gemeinderatssitzung heute Abend die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis muss beim Betreten des „Hauses der Begegnung“ vorgelegt werden. Verwaltungsmitarbeiterin Cornelia Flury werde die Kontrolle übernehmen.

Gleiches gilt künftig für den Besuch der Sitzungen der politischen Gremien in Efringen-Kirchen. Die Ratsmitglieder selbst sind davon aber ausgenommen. So heißt es in der Verordnung: „Bei Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sind die Vorlage eines Testnachweises durch Teilnehmende, die Erstellung eines Hygienekonzepts und die Durchführung einer Datenverarbeitung nicht erforderlich; nicht-immunisierte Teilnehmende sind von dem Zutrittsverbot ausgenommen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nur für Besucherinnen und Besucher dieser Veranstaltungen.“

Zugleich hat der jeweilige Hausherr, also beispielsweise der Bürgermeister, das Recht, 3G auch für die Mitglieder des Rats anzuordnen. So wird beispielsweise in Eimeldingen am heutigen Donnerstag bereits für alle Anwesenden 3G gelten – für Besucher ebenso wie für die Gemeinderäte, erklärt Bürgermeister Friebolin.

Was die Ausweitung der Testmöglichkeiten in Eimeldingen angeht, stehe er derzeit in engem Austausch mit der GVV-Verwaltung in Binzen im Allgemeinen und mit Geschäftsführer Dominik Kiesewetter im Speziellen. Die Gemeinde Eimeldingen habe zwei Räume vorgeschlagen, in denen künftig wieder ein Testangebot realisiert werden könnte. Man sei dabei, die öffentliche Struktur für Testungen aufzubauen, sagt Friebolin.

Kontrollen nur stichprobenartig möglich

Die Kommunen sind indes nicht nur mit den neuen Regelungen konfrontiert, sondern stehen darüber hinaus auch in der Pflicht, was die Kontrolle der Maßnahmen angeht. Allerdings macht Hauptamtsleiter Pfahler keinen Hehl daraus, dass Kontrollen lediglich stichprobenartig seitens der Ortspolizeibehörde durchführbar seien. Eine permanente, flächendeckende Kontrolle würde eine völlige Überlastung der Kommunen bedeuten, so Pfahler.

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