Efringen-Kirchen sei die einzige Gemeinde in Deutschland, welche von den anliegenden Grundstückseigentümern eine Unterschrift verlange, dass im öffentlichen Raum Stolpersteine verlegt werden dürften. Caspers-Merk geht im Rahmen eines Pressegesprächs zur Verlegung der Demnig-Steine darauf ein. Was passiere, wenn sich ein Mieter störe oder gar das Grundstück verkauft würde und der neue Besitzer die Steine nicht wolle? „Aus diesem Grund werden die Stolpersteine auf gemeindeeigenem Grund verlegt“, erklärt Caspers-Merk. Würden die messingbeschlagenen Steine auf Privatgrundstücken in den Boden eingelassen, wäre die geforderte Unterschrift logisch und folgerichtig. Wenn die Stolpersteine einen Grundstückseigentümer später stören würden oder einen späteren Eigentümer, dann könnten sie einfach so entfernt werden.
Caspers-Merk und ihre Mitstreiter vom AK wollen ihr Anliegen nochmals dem Gemeinderat vorstellen, dass eben keine Unterschriften von Anliegern notwendig sind. „Der Gemeinderat ist nach der Wahl neu besetzt, es hat sich etwas verändert“, erklärt die Sprecherin und bringt der Hoffnung damit Ausdruck, dass dann keine Unterschriften mehr nötig seien.