Efringen-Kirchen Ortsverträgliche Alternative gesucht

Weiler Zeitung
Gleich mehrere Bauangelegenheiten beschäftigten den Huttinger Ortschaftsrat in seiner jüngsten Sitzung. Symbolbild: sba Foto: Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Voranfrage und Bauanträge führen zu Diskussionen im Huttinger Ratsrund

Bauangelegenheiten sind in öffentlichen Sitzung nicht selten reine Formsache. In der jüngsten Sitzung des Huttinger Ortschaftsrats sorgten eine Bauvoranfrage und zwei Bauanträge nun allerdings für Diskussionen.

Von Reinhard Cremer

Huttingen. Einstimmig lehnten die Mitglieder des Ortschaftsrats die Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohngebäudes mit fünf bis sechs Wohnungen Am Tischliweg in der vorliegenden Form ab. Hauptursächlich für die Ablehnung war die Überschreitung der maximalen Differenz zwischen Straßenniveau und Boden des Erdgeschosses. Der Bebauungsplan gibt hier 1,20 Meter vor. Im abschüssigen Geländeteil des Baugrundstücks würde die Differenz jedoch 2,70 Meter betragen.

Zudem werde das Sichtdreieck überbaut, so Ortsvorsteher Jens Lauber. Mit Sichtdreieck wird das Sichtfeld bezeichnet, das Verkehrsteilnehmern, die von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen wollen, zur Verfügung stehen muss.

„Wozu brauchen wir dann überhaupt noch einen Bebauungsplan? Wir machen uns doch unglaubwürdig“, kritisierte Ratsmitglied Kevin Brändlin die Haltung der Verwaltung, die die Entscheidung auch bezüglich der Erdgeschosshöhe zum Straßenniveau dem Ortschaftsrat überlassen habe.

In seinem Beschluss forderte der Ortschaftsrat den Bauherrn auf, detailliert ortsverträgliche Alternativen vorzulegen.

Neues Haus darf nicht die Größe des alten haben

Unstimmigkeiten brachte auch der Antrag auf Neubau einer „Doppelhaushälfte“ mit sich. Da es dem Antragsteller verwehrt wurde, sein geplantes Fertighaus am selben Platz mit den gleichen Außenmaßen wie das dort seit Jahren ungenutzt stehende Gebäude zu errichten, bleibt ihm nur der Bau eines 6,12 Meter schmalen Hauses – eben so breit wie eine Doppelhaushälfte. Problematisch macht den Vorgang, dass der Nachbar des Antragstellers mit einer für ihn unzumutbaren Baulast beeinträchtigt werden soll. Dagegen wehrte sich dieser, obwohl er gegen den Bau grundsätzlich nichts einzuwenden habe, wie er bei der Sitzung erklärte.

Auch hier erhob Brändlin Kritik: „Es ist schon kurios, wenn man nicht mehr vernünftig bauen kann“, wenn doch schon ein altes Haus mit größeren Maßen dort bereits gestanden habe. Einmütig schloss sich der Ortschaftsrat dieser Kritik an und stimmte dem Bauantrag in seiner vorliegenden Form zu. Die Frage der Baulast ist allerdings noch zu klären.

Der Antrag auf Errichtung einer Schleppgaube mit nur einem Fenster in einem bestehenden Wohnhaus bereitete hingegen keine Schwierigkeiten und wurde einstimmig befürwortet.

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