Efringen-Kirchen Pläne für Bebauung verworfen

Ingmar Lorenz
Der Kahlschlag auf dem Grundstück kam für viele Überraschend. (Archivbild) Foto: Ingmar Lorenz

„Mühlematten II“: Rat hebt Beschluss zur Bebauungsplans-Aufstellung an Engetalstraße auf.

Efringen-Kirchen - Die Gemeinde Efringen-Kirchen lässt alle Bestrebungen zum Bebau des Gebiets „Mühlematten II“ an der Engetalstraße fallen. Das entschied der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Im vergangenen Sommer hatte das Gremium noch den Beschluss gefasst, dass für das Gebiet an der Engetalstraße ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung am Montag einstimmig aufgehoben.

Bereits bei den ersten Gesprächen mit den Planern habe sich gezeigt, dass eine Erschließung aus artenschutzrechtlichen Gründen schwierig werden würde. Da das Gebiet von der Unteren Forstbehörde als Wald ausgewiesen worden ist, wäre eine Waldumwandlung in Bauland nötig gewesen.

Aufgrund der damit verbundenen umfassenden Kompensationen sei der Gemeinde empfohlen worden, das gesamte Projekt sterben zu lassen, erklärte Bauamtsmitarbeiter Marc Braun. „Zudem gab es auch massiven Widerstand aus der Bevölkerung gegen das Vorhaben.“

Bauamtsleiter Klaus Lehmeyer wies im Zuge der Diskussion noch einmal darauf hin, dass die Gemeinde mit den Arbeiten, die im Winter auf dem Grundstück durchgeführt worden waren, nichts zu tun hatte. Damals waren die meisten Bäume in dem Gebiet gefällt worden. „Ich war total erschrocken, als ich das gesehen habe“, so der Bauamtsleiter. Die Arbeiten seien von dem Besitzer des Grundstücks im Zuge einer Gehölzpflege in Auftrag gegeben worden. Dieses Vorgehen werde sowohl von der Verwaltung als auch vom Landratsamt als zumindest eingenwillig betrachtet. Das Landratsamt werde sich diesbezüglich erneut mit dem Besitzer der Fläche in Verbindung setzen, so Lehmeyer.

Bernd Münkel (FDP) stellte die Frage, ob man sich den Gemeinderatsbeschluss im Sommer nicht hätte sparen können. Dem entgegnete Bürgermeister Philipp Schmid, dass ein Beschluss notwendig gewesen sei. Schließlich hätte die Verwaltung beim Einholen eines Gutachtens auf einem „soliden Fundament“ stehen müssen.

Die Kosten für das Gutachten müsse die Gemeinde tragen, beantwortete der Bürgermeister zudem eine Frage von Karlfrieder Hess nach den entstandenen finanziellen Aufwendungen.

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