Efringen-Kirchen So viele Briefwähler wie nie zuvor

Ingmar Lorenz
Die Entwicklung hin zur Briefwahl hat sich in Corona-Zeiten noch verstärkt.Foto: sba Foto: sba

Landtagswahl: Gemeinde Efringen-Kirchen erhält täglich zahlreiche abgegebene Stimmen per Post

Mehr als 1850 Bürger der Gemeinde Efringen-Kirchen haben ihre Stimme für die Landtagswahl am 14. März bereits per Briefwahl abgeben – Tendenz weiter steigend. Auf den ungewöhnlich hohen Anteil an Briefwählern als Folge der Corona-Krise reagiert die Gemeinde durch die Einrichtung von zwei Briefwahlbezirken.

Efringen-Kirchen. Ansonsten bleibt hinsichtlich der Wahlbezirke in Efringen-Kirchen aber alles wie bei früheren Urnengängen, berichtet Hauptamtsleiter Clemens Pfahler. Das bedeutet, dass es in jedem der Ortsteile einen Wahlbezirk geben wird, in Istein zwei und im Kernort drei. Eine Zusammenlegung der Wahlbezirke – ähnlich wie beispielsweise in Weil am Rhein – ergebe in den Dörfern keinen Sinn, glaubt der Hauptamtsleiter. Höchstens in Istein oder im Kernort wäre das zur Debatte gestanden. Man habe sich aber dafür entschieden, erst einmal alles so zu lassen wie gewohnt. Sollte sich durch die Erfahrungen bei der Landtagswahl abzeichnen, dass eine Zusammenlegung doch Sinn ergibt, könne man das entsprechende Vorgehen für die Bundestagswahl im September aufgleisen.

Knapp 120 Wahlhelfer werden am 14. März die Stimmen auszählen. Dabei geht Pfahler davon aus, dass die Ermittlung der Ergebnisse aus den beiden Briefwahlbezirken am meisten Zeit in Anspruch nehmen wird. Trotzdem sollte es zügig gehen, so der Hauptamtsleiter, da jeder Wähler nur ein Kreuzchen macht.

Auch die Wahllokale, in denen vor Ort gewählt werden kann, bleiben an ihrem gewohnten Platz. „Allerdings gibt es hausinterne Verlegungen“, erklärt Pfahler. So werde beispielsweise in Istein nicht im Foyer der Halle, sondern in der Halle selbst gewählt. In den Rathäusern der Ortsteile nutzt man mehrere Räume für das Wahlprozedere. Dadurch ist es möglich, den notwendigen Mindestabstand einzuhalten. Für die Gemeinde gebe es hinsichtlich der Corona-Regelungen eine entsprechende Verordnung des Landes Baden-Württemberg, in der unter anderem die Abstandsregelungen oder die Maskenpflicht festgeschrieben sind, berichtet der Hauptamtsleiter. Man werde in den Wahllokalen Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen und die Kugelschreiber, mit denen das Kreuchen gemacht wird, nach jeder Benutzung desinfizieren.

Mit neuen rechtlichen Fragen konfrontiert

Für den Hauptamtsleiter ergeben sich durch die Corona-Situation allerdings auch rechtliche Fragen hinsichtlich der Landtagswahl. Was passiert etwa, wenn sich tatsächlich jemand vehement weigert, im Wahllokal eine Maske zu tragen? Laut Verordnung des Landes dürfte die Person dann nicht zur Wahl zugelassen werden, erklärt Pfahler. Würde diese Person anschließend vor Gericht ziehen, müssten die Richter zwischen Infektionsschutz und Wahrung des Wahlrechts abwägen. „Ich sehe das Wahlrecht dabei höhergestellt“, legt Pfahler dar, dass in dieser Situation eine Anfechtung des Wahlergebnisses möglich sein könnte.

Er rechne zwar nicht damit, dass es in Efringen-Kirchen zu einem solchen Szenario kommen wird, in größeren Städten aber hält er es für alles andere als ausgeschlossen. Sollte ein derartiger Fall wider Erwarten dennoch in Efringen-Kirchen eintreten, habe man aber eine Lösung parat: „Wir würden das Wahllokal dann einfach räumen, bis die betreffende Person ihre Stimme abgegeben hat.“

Pfahler weist zudem darauf hin, dass es hinsichtlich der Feststellung der Wahlergebnisse in den Ortsteilen zu Verschiebungen kommen wird. Durch die hohe Anzahl an Briefwählern sei zum einen davon auszugehen, dass die in einem der Dörfer erfassten Stimmen nicht mehr repräsentativ sein werden.

Zum anderen bestehe die Möglichkeit, dass in einem Wahllokal vor Ort weniger als 50 Stimmen zusammenkommen. „In diesem Fall dürfte dort dann nicht ausgezählt werden“, weist Pfahler auf eine neue Regelung hin, die bislang eigentlich nur im Kommunalwahlrecht Anwendung fand. Hintergrund ist, dass bei weniger als 50 abgegebenen Stimmen das Wahlgeheimnis nicht mehr ausreichend gewahrt ist.

Sollte es in einem der Dörfer zu diesem Fall kommen, müsste die Urne versiegelt und zunächst in einen anderen Ortsteil gebracht und dann mit den dort abgegebenen Stimmen ausgezählt werden.

Mit Blick auf die Einschätzung des Wahlergebnisses werde sich aufgrund der vielen Briefwähler letztlich nur das Gesamtergebnis in der Gemeinde anbieten, betont Pfahler.

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