Efringen-Kirchen Veränderungen im Gremium

Reinhard Cremer
Die Kandidaten für den Egringer Ortschaftsrat: (v.l.) Bernd Meyer, Holger Propfe, Marc Jost, Mirko Aberer, Christian Jost, Beate Züffle, Stefan Medam, Dirk Brenneisen und Dietmar Bauer. Nicht auf dem Foto ist Lukas Schopferer. Foto: Reinhard Cremer

Kommunalwahl: Liste für Egringer Ortschaftsrat / Viele Räte kandidieren nicht mehr

Egringen - Mit einer stark veränderten Mannschaft wird der neue Egringer Ortschaftsrat nach der Wahl im Mai an den Start gehen. Neben Ortsvorsteher Jürgen Schopferer verzichten auch die bisherigen Ortschaftsräte Hermann Frey, Peter Fischer und Bärbel Ganter auf eine erneute Kandidatur.

Wieder kandidieren werden dagegen Dietmar Bauer und Beate Züffle.

Egringer Liste steht

Schnell war man sich bei der am Dienstag abgehaltenen Nominierungsversammlung einig, eine Kandidatenliste aufzustellen, juristisch korrekt als „nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung“ bezeichnet. Sie trägt den Namen „Egringer Liste“. Da der Egringer Ortschaftsrat aus sechs Mitgliedern besteht, kann gemäß Gemeindeordnung auf einer Liste die doppelte Anzahl kandidieren. Ganz wurde diese Zahl nicht erreicht, aber immerhin dürfte der Rat vollständig besetzt werden, da sich zehn volljährige Einwohner Egringens – neun Männer und eine Frau – um die sechs Plätze bewerben. Aus ihren Reihen soll nach Möglichkeit auch der neue Ortsvorsteher beziehungsweise die neue Ortsvorsteherin gewählt werden.

Neun der zehn Kandidaten waren bei der von Jürgen Schopferer geleiteten Nominierungsveranstaltung anwesend. Anders als in Istein, wo Zettel mit den Namen der Kandidaten gezogen wurden, zogen in Egringen die Kandidaten nummerierte Zettel, nach denen ihr Listenplatz bestimmt wurde.

Die Kandidaten

Die Kandidaten sind in der Folge ihres Listenplatzes: Christian Jost, Stefan Medam, Dietmar Bauer, Beate Züffle, Mirko Aberer, Lukas Schopferer, Marc Jost, Dirk Brenneisen, Holger Propfe und Bernd Meyer.

In geheimer Abstimmung wurde die Liste von den Anwesenden einstimmig gebilligt.

Generell gilt für die Wahlberechtigten, dass jeder so viele Stimmen hat, wie Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte zu wählen sind. Diese können mit jeweils einer Stimme auf sechs Kandidierende verteilt oder kumuliert werden, das heißt, dass ein Kandidat maximal drei der sechs zur Verfügung stehenden Stimmen erhalten kann.

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