Blansingen (mao). Was ist bei den Abwassergebühren gerecht" Diese Frage beschäftigte den Blansinger Ortschaftsrat, nachdem ein Bürger seinen Unmut über die geplante Erhöhung der Gebühren für das Niederschlagswasser geäußert hatte. Das Gremium stimmte der neuen Gebührenordnung dennoch einhellig zu. Ist es gerecht, wenn ein Quadratmeter Scheunendach bei der Niederschlagswasserberechnung genauso viel kostet wie eine gleich große Dachfläche bei einem Mehrfamilienhaus" Dürfen Landwirte mit ihren für ihr landwirtschaftliches Gerät benötigten großen Hofflächen genauso behandelt werden, wie ein Autoparkplatz" Es waren diese Fragen, die Landwirt Fritz Straub aus Blansingen im Ortschaftsrat stellte und auch gleich betonte: Die neuen Gebührensätze seien „kolossal überhöht“, „das muss ich einfach reklamieren“. Schon zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr 2011 habe er Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde eingelegt, worauf dieser reduziert wurde, so Straub. Doch damals kostete der Quadratmeter versiegelte Fläche noch 51 Cent, später 61 Cent, und künftig soll er 71 Cent kosten. Es seien vor allem die Kosten für Regenüberlaufbecken, die das Niederschlagswasser teurer machten, erläuterte Gemeinderat Gerd Bahlinger. Künftig müsse der erste Stoß an Schmutzwasser zudem getrennt erfasst werden, denn darin würden auch Ölrückstände von der Straße, mit dem Staub vermischt, weggespült, war schon am Rande der Isteiner Ortschaftsratssitzung zu erfahren. „Billiger wird das Niederschlagswasser in Zukunft nicht“, gab Ortsvorsteherin Andrea Wahler zu bedenken. Und Bahlinger räumte durchaus ein, dass das aktuelle System Härtefälle mit sich bringen könne. Dann, wenn beispielsweise eine Witwe alleine einen großen Hof bewohne und für das Niederschlagswasser einige hundert Euro zahlen muss. Das sind nicht nur theoretische, sondern ganz konkrete Einzelfälle, auch in Blansingen. Doch warum, fragte Bahlinger, sollte der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung im Mehrgeschossbau die großen Landwirtschaftsflächen mit seinen Gebühren subventionieren" Am Ratstisch war schnell klar, dass die Gebührenordnung geltenden Gesetzen und aktueller Rechtsprechung entspricht. Außerdem: Der Abwasserverband darf gar keinen Gewinn machen, er muss aber kostendeckend arbeiten. Ortschaftsrat Helmut Wiedemann riet Straub, doch den Klageweg zu bestreiten. Nur so sei ja auch die jetzige Regelung zustande gekommen; und jedem stehe in einem Rechtsstaat der Klageweg offen. Oder man könne über den Bauernverband gegen die aktuelle Regelung vorgehen, schlug Bahlinger vor. Dank der zusätzlichen Kopien für Bürger konnte Straub die Sitzungsunterlagen zur genauen Lektüren auch nach Hause mitnehmen. Am Ratstisch stieß er jedenfalls eine interessante Diskussion an.