Efringen-Kirchen Wenn der Wald dem Klima hilft

Beatrice Ehrlich
Eine Eiche braucht vie Foto: Beatrice Ehrlich

Gemeinderat stimmt für besondere Waldbewirtschaftung

Weniger eingreifen im Wald, und dadurch üppige Fördergelder einstreichen – der Vorschlag der Gemeindeverwaltung, sich dem „Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement“ anzuschließen, klingt auf den ersten Blick überzeugend. 246 000 Euro Überschuss ließe sich dadurch innerhalb von 20 Jahren erwirtschaften. Höchster Kostenpunkt ist einer Aufstellung von Rechnungsamtsleiterin Daniela Wenk zufolge die Ausweisung und Kennzeichnung von Habitatbäumen, für die im Voraus rund 21 000 Euro aufgebracht werden müssten.

Um ihre Überzeugung für das Vorhaben zu unterstreichen, hatte Bürgermeisterin Carolin Holzmüller in der ersten von ihr geleiteten Gemeinderatssitzung Bernhard Schirmer, den Leiter des Forstbezirks Kandern, hinzugebeten. Er erläuterte Punkt für Punkt die Details des vom Bundeslandwirtschaftsministerium im vergangenen November verabschiedeten Förderprogramms (siehe Text rechts auf dieser Seite). Es gelte abzuwägen zwischen dem möglichen Gewinn und den Auswirkungen auf den Forstbetrieb. Kritisch sieht er in dem Zusammenhang vor allem den geforderten Verzicht auf Kahlhiebe auf mehr als 0,3 Hektar Fläche – „die Eichen bräuchten einfach mehr“, meint er – aber auch die schiere Anzahl der auszuweisenden Habitatbäume von insgesamt 2500 sowie die Stilllegung von 25,65 Hektar Waldfläche im Gemeindewald. „Man ist nicht mehr so Herr im Wald, wie man es einmal war“, räumte Schirmer ein. Dennoch sprach er sich für den Beitritt zum Förderprogramm aus. Handle es sich um seinen Privatwald, würde er sich 70 zu 30 Prozent dafür entscheiden, so Schirmer. Dass Revierförster Gerhard Schwab das auch so sieht, versicherte Holzmüller außerdem.

Einzelne Gemeinderäte äußerten im Anschluss Bedenken: „Bestimmen wir, welche Flächen stillgelegt werden?“, fragte Ratsmitglied Heinz Kaufmann (FDP). Sein Fraktionskollege Kevin Brändlin gab seiner Sorge Ausdruck, die gekennzeichneten Bäume könnten dauerhaft unter Naturschutz gestellt werden. Er schlug zudem vor, Habitatbäume nur in 50 Metern Entfernung zu landwirtschaftlichen Flächen auszuweisen, um deren Bearbeitung nicht einzuschränken. In seinem später eingebrachten Beschlussvorschlag reduzierte er den Mindestabstand aber dann auf 30 Meter.

Skeptisch äußerten sich auch die Ortsvorsteher von Welmlingen, Richard Ludin, und von Mappach, Helmut Grässlin. Das Programm sei geeignet für große Waldflächen im Schwarzwald von mehr als 1000 Hektar, nicht für den Efringen-Kirchener Gemeindewald (513 Hektar), der sich auf kleine Stücke von 60 bis 200 Hektar verteile, gab Ludin zu bedenken. Grässlin fügte an, dass er mit dem bisherigen Waldmanagement voll und ganz zufrieden sei, und die Stilllegungspläne kritisch betrachtet: „Das sieht gut aus, aber wir verzichten auf etwas.“ Mit einer knappen Mehrheit von zehn zu acht Stimmen bei zwei Enthaltungen schloss sich der Rat dem Vorschlag der Verwaltung, ergänzt um den Beschlussvorschlag von Kevin Brändlin, an.

Um in den Genuss von Fördergeldern für klimaangepasstes Waldmanagement zu kommen, müssen Waldbesitzer mit einer Waldfläche von über 100 Hektar Kriterien erfüllen.

Die Kriterien

1. Vorausverjüngung von Altbeständen fünf bis sieben Jahre vor der Ernte, 2. Naturverjüngung klimaresilienter, überwiegend standortsheimischer Baumarten, 3. Pflanzungen mit überwiegend standortsheimischen Baumarten, 4. Natürliche Entwicklungen (Sukzession) bei kleinen Bestandslücken bis 0,3 Hektar, 5. Erweiterung der klimaresilienten Baumartendiversität, 6. Verzicht auf Kahlhiebe; bei Nutzung absterbender Bäumen müssen zehn Prozent des Holzes auf der Fläche bleiben, 7. Anreicherung der Diversität an Totholz, 8. Kennzeichnung und Erhalt von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern je Hektar. Die Bäume sind bis spätestens zwei Jahre nach der Antragstellung auszuweisen, 9. Bei Neuanlage von Rückegassen muss der Abstand mindestens 30 Meter betragen, 10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, 11. Verbot der Entwässerung von Beständen, 12. Stilllegung auf fünf Prozent der Waldfläche (Efringen-Kirchen: 25,65 Hektar). Die Einzelflächen müssen mindestens 0,3 Hektar groß sein.

Zehn bis 20 Jahre

Die Kriterien Nummer 1 bis 11 sind für mindestens zehn Jahre zu erfüllen, das Kriterium 12 (Flächenstilllegung) für 20 Jahre.

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