Efringen-Kirchen Wie der Angeklagte zum Reichsbürger wurde

Christine Bilger

LKA-Expertin beschreibt Radikalisierung

Von Christine Bilger

Stuttgart/Efringen-Kirchen - „Reichsbürger“ wird man nicht über Nacht. Das hat eine Expertin des Landeskriminalamts am Freitag im Prozess klargemacht. Sie beschrieb, wie sie in der Biografie und in Schriftstücken des Mannes Anzeichen fand, ab wann er den Weg einschlug.

„Bilderbuchmäßige Radikalisierung“

Wie der 62-jährige immer weiter in die Ideologie eintauchte, beschrieb die Beamtin im Zeugenstand als „bilderbuchmäßige Radikalisierung“. Sie hat in Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, Briefe aus dem Jahr 2010 gefunden, in denen er versucht haben soll, Gebührenzahlungen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen zurückzuweisen. Von Reichsbürger-Ideologie sei damals in den Schreiben noch nichts zu erkennen gewesen.

Im Juni 2018 ließ er sich einen „keltischen Druidenausweis“ ausstellen. Dahinter steckt, dass die „Reichsbürger“ den Personalausweis ablehnen: Sie halten die BRD nicht für einen rechtmäßigen Staat, sondern für eine Firma. Im Wort Personalausweis lesen sie den Bestandteil „Personal“ so, dass man dadurch Angestellter bei der BRD sei. Deswegen habe der Mann am 15. Juli 2019 seinen Ausweis abgegeben. Er habe drei Zeugen aus der Szene dabeigehabt und versucht, die Dame im Rathaus zu einer Unterschrift zu zwingen, die sie ihm nicht gab.

Auseinandersetzung wegen Coronamaske

Weitergegangen sei es mit dem „Erwirken von Erzwingungsmaßnahmen“ des Staates. „Da testet man aus: Wie weit kann ich gehen?“, fasste die Fachfrau zusammen. So sei der Mann 2020 in einen Getränkemarkt gegangen, ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Mitarbeitenden wollten ihm daher nichts verkaufen. Es kam zur Auseinandersetzung und zu einer Anzeige wegen räuberischen Diebstahls.

Beim Kontakt mit der Polizei sei er im Jahr 2020 noch höflich gewesen. Über einen soll er gesagt haben: „Netter Kerl, aber fehlgeleitet.“ Das habe jemand im Polizeirevier gehört, als der Beamte den Raum kurz verlassen hatte. Ein Jahr später habe er in einem Brief geschrieben, auf Polizisten, die „Kombattanten“ der BRD seien, werde keinerlei Rücksicht mehr genommen. Mehr noch: Er habe nun nicht mehr nur Hinweise übernommen, wie man mit den Behörden umgehe, sondern selbst auch Anweisungen weitergegeben. So habe er in einem Schreiben dargelegt, man solle bei einer Demo warten, bis die Polizei auf den Demozug losgehe. Dann würde man nachrücken und die Beamten in den Pulk reindrücken. Dabei könne man sie auch gleich entwaffnen.

Vom Musikverein ausgeschlossen

Demos, die der mutmaßliche „Reichsbürger“ auf der Anklagebank besuchte, waren auch solche gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Diese lehnte der 62-Jährige ab, was ihm auch den Ausschluss aus seinem Musikverein einbrachte. Es bestehe keine automatische Korrelation zwischen „Reichsbürgern“ und Querdenkertum, stellte die Zeugin klar. Der Angeklagte habe die Querdenker verächtlich als „nur eine weitere Partei“ im System der BRD bezeichnet.

Armbrust und Überlebensausrüstung

Im Herbst vor dem Unfall habe er sich auch bewaffnet: Er habe sich eine Armbrust mit Pfeilen besorgt. Er erwarb auch ein Nachtsichtgerät und eine Überlebens-Ausrüstung. Das sei typisch, weil die „Reichsbürger“ auf einen Zusammenbruch und damit ein Ende des Systems setzen, das sie ablehnen.

Mit dem Gedankengut einher geht auch eine Theorie, die für die Beurteilung der Tat wichtig werden könnte: Die „Reichsbürger“ nehmen für sich ein Notwehrrecht in Anspruch, da die Gesetze der BRD ihrer Meinung nach nicht gelten. Man dürfe sich bei Gefahr für Leib und Leben verteidigen. Noch im Krankenhaus – der 62-Jährige war bei der Festnahme verletzt worden – soll der Mann getönt haben, für die Verkehrskontrolle habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, und auch die Straßenverkehrsordnung und damit das Tempolimit würden nicht gelten.

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