Efringen-Kirchen Zähneknirschend für Lärmaktionsplan

Arwen Stock

Der Gemeinderat Efringen-Kirchen hat nach Offenlage und Stellungnahmen die Abwägung des Plans befürwortet. Gegen die größte Lärmquelle, die A 5 bei Istein und Kleinkems, lässt sich nichts machen – außer individuell Spezialfenster einbauen.

Es gilt Richtgeschwindigkeit 130 Kilometer pro Stunde (km/h), und wenn die Nacht jung ist, drehen die Raser die A 5 bei Istein und Kleinkems rauf und runter erst richtig auf. Da schien das Erstellen eines Lärmaktionsplan wie ein Hoffnungsschimmer. Doch als Attila Villanyi vom Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation aus Freiburg im Gemeinderat die Stellungnahmen nach Offenlage und die vom Büro erarbeiteten Abwägungen vorstellte, verpufften mit diesen Einschätzungen schnell alle Aussichten auf nächtlich ruhigeren Schlaf.

„Wenn auf den Hauptverkehrsstraßen eine bestimmte Menge an Verkehr nicht mehr gegeben ist, erfolgt der Schnitt“, erklärt Villanyi, warum auf der präsentierten Lärmkarte der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) der orange bis dunkelrote Bereich der Lärmbelastung an der Kreuzung B 3/ L 137 abrupt endet.

Gerechnet, nicht gemessen

Die Lärmkarte 2017 sei zudem „gerechnet und nicht gemessen“. Auf Grundlage von Verkehrszahlen vermeide man den Einfluss von Störgeräuschen und Witterung, die das Ergebnis verfälschen könnten. Dass die Karte von 2017 ist, macht keinen Unterschied, da es seither nicht so viel mehr Verkehr gab. Die Karte habe sich deshalb nicht relevant verändert.

Als Abwägungsergebnis des Büros Fichtner zog Villanyi folgendes Fazit: Der Forderung nach besserem Lärmschutz in A 5-Nähe oder einer Geschwindigkeitsbegrenzung stehen dort bereits hohe bauliche Lärmschutzmaßnahmen entgegen. Deshalb wird seiner Einschätzung nach auch die Schutzanlage nicht erweitert. Villanyi erläuterte, dass auf deutschen Autobahnen gemäß Gesetzgeber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt. Diese darf nur aus triftigem Grund eingeschränkt werden. Neben den vorhandenen Lärmschutz seien auch verhältnismäßig wenig Anwohner betroffen. Deshalb werde ein passiver Lärmschutz durch individuelle Schutzfenster empfohlen. Zuschussmöglichkeiten sollten geprüft werden.

„Aktuell läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil Deutschland teilweise noch nicht alle Meldungen gemacht hat“, erläutert er, warum die Gemeinde im April 2022 das Büro Fichtner mit dem Lärmaktionsplan im einfachen Verfahren beauftragt hat. Ein solcher ist von allen Gemeinden zwingend auf der Basis der Lärmkartierung des Landes und nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz zu erstellen.

Kritik aus allen Fraktionen

Aus allen Fraktionen und von einem der elf Bürger kam die Kritik, dass ein Tempolimit und eine Lärmschutzerweiterung von Behörden und Autobahnbetreiber als nicht erforderlich eingestuft werden sowie Flug- und Eisenbahnlärm bei den Planvorgaben außen vor bleiben.

Empört zeigten sich die Räte über den, wie Selina Denzer (Grüne) es nannte, „Genuss der grenzenlosen Geschwindigkeit“. Am Ende beschloss der Rat zähneknirschend bei einer Gegenstimme den Lärmaktionsplan, den die Verwaltung nun an die zuständigen Stellen melden wird.

Stellungnahmen

Regierungspräsidium Freiburg:
 Zuständigkeitsbereich Landratsamt Lörrach, keine Betroffenheiten mit Lärmwerten im gesundheitskritischen Bereich vorhanden, keine Maßnahmen geplant, Baureferat Süd gibt deshalb keine Stellungnahme ab.

Ortsverwaltung Kleinkems:
Sehr hohe Belastung durch direkte Lange an A 5 und K 6347 tagsüber und nachts, Vorschläge zur Reduktion durch Tempolimit von 120 km/h auf der A 5 von Bad Bellingen bis Weil am Rhein beidseitig, Verlängerung des Lärmschutzwalls von Kleinkembs Richtung Rheinweiler. 

Landratsamt Lörrach Fachbereich Umwelt:
 Die Belange der Gewerbeaufsicht sind nicht betroffen.

Fachbereich Verkehr:
 Hohe Lärmbelastungen durch A 5 im Gemeindegebiet, aber keine Zuständigkeit des Landkreises, im kartierten Abschnitt der B 3 hohe Emissionen, aber mangels Wohnbebauung keine Lärmbelastung, Gemeinde hat auf weitere Untersuchungen für B 3 verzichtet, Lärmschutzmaßnahmen sind in den nächsten fünf Jahren nicht geplant, straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen unterliegen dem Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung BaWü.

Fachbereich Gesundheit:
Fachbereich befürwortet schallmindernde Maßnahmen und bevorzugt aktive Schallschutzmaßnahmen, Auflistung von Informationsquellen über Gesundheitsrisiken für Menschen durch Lärm: WHO-Leitlinie empfiehlt für den Straßenverkehr eine durchschnittliche Lärmbelastung von 53 Dezibel, und die nächtliche auf 45 Dezibel zu verringern.

Autobahn GmbH Niederlassung Südwest:
Dank für Beteiligung am Verfahren und Gelegenheit zur Stellungnahme, A 5 wird nach Prüfung vom Lärmaktionsplan Efringen-Kirchens nicht tangiert, weitere Beteiligung der GmbH ist nicht erforderlich. 

Bürger 1:
 A 5-Schutzwall in Kleinkems endet beim Sportplatz, Forderung nach durchgängiger Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h beidseitig auf der A 5 bis zur Schweizer Grenze, Verlängerung des Walls sowie verstärkte Kontrollen, auch nachts wegen „Autotests“ und Rennen; Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf der L137 bei Kleinkems wird nicht eingehalten, hier Forderung nach verstärkten Kontrollen.

Bürger 2:
 Einspruch zur Einstufung der Rathausstraße in Kleinkems als orange Zone (55-60 Dezibel tags, 50-55 nachts), Werte heute wesentlich höher, Forderung nach Tempo 120, nächtliche Autorennen vor allem ab 23 Uhr und am Wochenende, nachdem die Raser aus der Schweiz in Kleinkems ab- und wieder auf die A 5 aufgefahren seien, gehe es Vollgas zurück Richtung Basel, tagsüber zusätzlich Verkehrslärm durch die L 137, weshalb Werte nicht zutreffen können.

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