In den vergangenen 36 Monaten habe es „lediglich fünf Unfälle mit Sachschäden und einem Leichtverletzten“ gegeben, und ein Unfall habe in Zusammenhang mit Alkoholeinfluss gestanden. „Somit liegt keine Unfallhäufungsstelle in diesem Bereich vor“, fasst die Behörde zusammen.
Ein weiterer Aspekt sei die Bewertung der „Unfallkostendichte“, nach denen das Landratsamt Handlungserfordernisse priorisiere. In dieser Untersuchung des Landes werde die Strecke als „vollkommen unauffällig“ eingestuft. Die Messungen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung bestätigten diesen Eindruck. Im laufenden Jahr wurden bei sieben Messungen lediglich Überschreitungsquoten zwischen 0,78 und 2,68 Prozent festgestellt.
Bei der Auswahl der Standorte sei der Landkreis an objektive Kriterien gebunden, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen. Das „subjektive Empfinden“ sei sicherlich ein anderes, da nicht nur die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit, sondern auch andere Faktoren zu einer negativen Beeinflussung und Beurteilung führten, heißt es von Seiten der Aufsichtsbehörde zu der Entscheidung.