Eimeldingen Baugebiet auf gutem Weg

Jennifer Ningel
Das Baugebiet ist zirka 1,22 Hektar groß. Foto: fsp.stadtplanung

Stadtplanerin Julia Messerschmidt zeigt im Gemeinderat den neuen Bebauungsplan „Malzholzweg“ auf. Zu zwei der Bauvorschriften stimmen die Räte separat ab. Nun ist das Erscheinungsbild klarer geregelt.

Beim Baugebiet „Malzholzweg“ geht es endlich voran. In seiner Sitzung am Donnerstag hat der Gemeinderat Eimeldingen dem erneuten Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet einschließlich Offenlage und örtlicher Bauvorschriften zugestimmt. Der erste Aufstellungsbeschluss vom Jahr 2019 ist damit hinfällig.

Vor dem Beschluss musste erst noch über zwei offene Punkte in den Bauvorschriften entschieden werden. Stadtplanerin Julia Messerschmidt von der fsp.stadtplanung erklärte den Räten, dass die Bauvorschriften momentan für das L-förmige Gebäude (siehe nebenstehender Plan) Attikageschosse vorschreiben. Die Vorschriften definieren genauer, dass ein Rücksprung an einer Fassadenseite mindestens 2,5 Meter tief sein muss und an zwei weiteren mindestens einen Meter. Die vierte Fassade darf komplett hochgezogen werden. Weiterhin sollten Abgrabungen, Aufschüttungen, Stützmauern, Böschungen und die sichtbare Wandhöhe festgelegt werden.

Zwischenzeitlich lag der Vorschlag auf dem Tisch, diese Punkte aus den Bauvorschriften zu entnehmen. Diese Fragen würden sich durch das Nachbarschaftsrecht regeln. Messerschmidt legte den Räten jedoch nah, die Vorschriften so beizubehalten. Ihren Standpunkt begründete sie damit, dass sie zum einen sichergehen wolle, dass die Gebäude sich in das Stadtbild einfügen. Zum anderen werde das Gelände modelliert, und sie fände es schade, wenn dies alles beim Bau wieder rückgängig gemacht werde.

Bäume müssen weichen

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beide Punkte beizubehalten. Somit stand dem Offenlagebeschluss nichts mehr im Weg. Vorgeschrieben sind demnach zwei Vollgeschosse. Im Juli oder September soll dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Verglichen mit dem Planentwurf aus dem Jahr 2021 haben sich einige Dinge geändert. Statt zunächst drei einzelner Bauten ist nun ein L-förmiges Gebäude zur Einrahmung geplant. Weiterhin werden einige der bestehenden Bäume weichen müssen. Messerschmidt wies allerdings daraufhin, dass mehr neue Bäume gepflanzt werden, als momentan auf dem Gelände stehen.

Messerschmidt hatte in ihrem Vortrag vor der Beschlussfassung auch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt und die Haltung der Gemeinde Eimeldingen dazu erläutert. Unter anderem merkt das Landratsamt Lörrach darin an, dass das betroffene Gebiet für die landwirtschaftliche Nutzung besonders wertvoll ist. Es ist als Vorrangflurstufe I kategorisiert, die höchstmögliche Stufe. Die Gemeinde gewichtet den Wohnbedarf an diesem Standort höher als die Landwirtschaft, erklärte Messerschmidt. Das Regierungspräsidium forderte eine Prüfung, ob die Linksabbiegespur auf der B 3 ausreichend sei. Die Prüfung kam zu dem Schluss, dass dies so sei.

Bei den privaten Stellungnahmen wurde unter anderem das Baugebiet an sich in Frage gestellt. Messerschmidt sagte hierzu, dass die Bereitstellung im öffentlichen Interesse sei. Auf Kritik stieß auch die Dichte der Bebauung sowie die geplante Gebäudehöhe.

Keine Gefahr für Kinder

Ein Einwand betraf auch die Sicherheit des Spielplatzes, da dieser direkt an dem Versickerungsbecken liege. Da das Becken im Sommer selten mit Wasser gefüllt sein werde, stelle es keine Gefahr für spielende Kinder dar, lautet die Entgegnung. Auch von der Straße gehe kaum Gefahr aus, da es sich um eine Sackgasse mit geringem Tempo handele. Die Planstraßen sollen auch als Spielstraßen ausgewiesen werden.

In den privaten Stellungnahmen wurde auch die Beeinträchtigung der Wohnqualität kritisiert. Der Verlust des Fernblicks wurde angesprochen, genauso mögliches störendes Verhalten der Nachbarn. Dieses sei als sozialüblich hinzunehmen und auf den Fernblick gebe es kein Recht, so die Stellungnahme.

Angefahren werden soll das Plangebiet über die Reibmattenstraße. Der Malzholzweg soll zur Sackgasse werden.

Bürgermeister Oliver Friebolin fragte an, ob Photovoltaikanlagen auf den Gründächern zugelassen seien. Messerschmidt sicherte zu, dass das möglich sei. PV-Anlagen und Gründächer würden sogar in einen Synergieeffekt treten, da die Anlagen im Sommer Schatten spenden und im Winter isolieren würden. Auch erklärte sie, dass die Begrünung auf den geneigten Dächern zulässig sei.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading