Messerschmidt hatte in ihrem Vortrag vor der Beschlussfassung auch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt und die Haltung der Gemeinde Eimeldingen dazu erläutert. Unter anderem merkt das Landratsamt Lörrach darin an, dass das betroffene Gebiet für die landwirtschaftliche Nutzung besonders wertvoll ist. Es ist als Vorrangflurstufe I kategorisiert, die höchstmögliche Stufe. Die Gemeinde gewichtet den Wohnbedarf an diesem Standort höher als die Landwirtschaft, erklärte Messerschmidt. Das Regierungspräsidium forderte eine Prüfung, ob die Linksabbiegespur auf der B 3 ausreichend sei. Die Prüfung kam zu dem Schluss, dass dies so sei.
Bei den privaten Stellungnahmen wurde unter anderem das Baugebiet an sich in Frage gestellt. Messerschmidt sagte hierzu, dass die Bereitstellung im öffentlichen Interesse sei. Auf Kritik stieß auch die Dichte der Bebauung sowie die geplante Gebäudehöhe.
Keine Gefahr für Kinder
Ein Einwand betraf auch die Sicherheit des Spielplatzes, da dieser direkt an dem Versickerungsbecken liege. Da das Becken im Sommer selten mit Wasser gefüllt sein werde, stelle es keine Gefahr für spielende Kinder dar, lautet die Entgegnung. Auch von der Straße gehe kaum Gefahr aus, da es sich um eine Sackgasse mit geringem Tempo handele. Die Planstraßen sollen auch als Spielstraßen ausgewiesen werden.