Eimeldingen Bauliche Entwicklung im Zentrum

Weiler Zeitung
Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie eine Veränderungssperre für das Gebiet „Fischinger Weg“ in Eimeldingen beschlossen. Foto: Daniela Buch Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Ja zu den Plänen für „Schlüpferwinkel“ und „Fischinger Weg“ in Eimeldingen

Der Gemeinderat Eimeldingen hat in seiner jüngsten Sitzung bei drei Enthaltungen die ersten grundlegenden Planungen für den Bebauungsplan „Schlüpferwinkel“ bei der FSP Stadtplanung Freiburg in Auftrag gegeben. Daneben kamen weitere Themen wie der Bebauungsplan „Fischinger Weg“ aufs Tapet.

Von Daniela Buch

Eimeldingen. Die Verwaltung hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Planungsleistungen stufenweise zu beauftragen, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar sei, ob und wie der Grunderwerb überhaupt möglich sein werde. Auf Antrag von Gemeinderätin Martina Bleile jedoch wurde zunächst nur über die Beauftragung eines städtebaulichen Konzepts abgestimmt, ohne die weiteren Auftragsschritte.

„S chlüpferwinkel“

Im November hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Im Planverfahren soll jedoch ein Grünordnungsplan mit aufgenommen werden. „Die Planungen zu beauftragen heißt nicht, dass in drei oder vier Jahren dort gebaut wird. Es zieht sich auch im beschleunigten Verfahren noch hin, und außerdem wissen wir nicht, ob wir die notwendigen Grundstücke überhaupt erwerben können“, betonte Bürgermeister Oliver Friebolin. Auch wies er nochmals auf die Bedeutung des Plangebiets nicht nur in Bezug auf mögliche Bebauung, sondern auch hinsichtlich der Verkehrssituation hin. Die Anbindung an die Reblandhalle, eine zusätzliche Erschließung des Dorfs, um den Ortskern zu entlasten, seien wichtige Themen.

Die Gemeinderätinnen Birgit Pohl und Elisabeth Azem äußerten Bedenken wegen des Tempos und der vielen Bauplanungsprojekte, die derweil zugleich bearbeitet würden, und wünschten sich eine „zeitliche Entzerrung“, um ein moderates Wachstum zu ermöglichen. Die Gemeinderäte Bernhard Bodack und Manfred Schamberger wiederum wiesen auf die lange Vorgeschichte des Projekts hin. „Es zieht sich schon über Jahre hinweg. Ich bitte darum, es jetzt in Angriff zu nehmen“, meinte Bodack, und Schamberger merkte an: „Zurückstellen heißt verzögern.“

Der erste Schritt umfasst nun die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts (5000 bis 7000 Euro), auf dessen Grundlage dann die Verhandlungen über den Grunderwerb erfolgen können. Sollte der Grunderwerb scheitern, würde die Planung nicht weiterverfolgt werden. Die kompletten Kosten für die Planungsleistungen würden sich auf rund 61 400 Euro belaufen, inklusive städtebaulichem Entwurf, Bebauungsplan, Berichtigung des Flächennutzungsplans, Koordination und Projektsteuerung.

„Fischinger Weg“

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten auch für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Fischinger Weg“ als Verfahren der Innenentwicklung sowie für den Erlass einer Veränderungssperre im Bebauungsplan. Die Abgrenzung des Bebauungsplans liegt am nördlichen Ortsausgang von Eimeldingen zwischen der Hauptstraße und dem Fischinger Weg und umfasst eine Fläche von rund einem Hektar.

Das Plangebiet besteht heute aus einer Mischung aus teils ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden, neu hinzugekommenen Wohngebäuden und Freiflächen, die zum einen den Eindruck von Baulücken erwecken, zum anderen einen hochwertigen Freiraum mit Streuobstwiesen aufweisen.

Mit dem Bebauungsplan werden mehrere Ziele verfolgt: die Schaffung von Wohnraum in Form von Nachverdichtungsvorhaben, sofern es die Belange des Arten- und Umweltschutzes zulassen, die Sicherung der historischen Gebäudesubstanz sowie die Herstellung einer durchgängigen städtebaulichen Qualität vom Rand des historischen Ortskerns bis zum Anschluss an die geplante Ortserweiterung. Außerdem sollen ein ansprechendes Ortsbild und ein attraktiver Ortseingang gewährleistet werden. Im Fokus des Bebauungsplans stehen dabei nicht allein Gebäude und deren Kubaturen, Fassaden- und Dachgestaltung, sondern auch die Regelung von Zulässigkeit und Umfang für Werbeanlagen als weitere Form baulicher Anlagen.

Hintergrund der Veränderungssperre ist ein der Gemeinde vorliegender Bauantrag für zwei Großwerbeanlagen unmittelbar am Ortseingang. Die Anlagen sollen eine Gesamthöhe von 4,13 Metern und eine Breite von jeweils 3,82 Metern umfassen und dienen der Werbung für wechselnde Produkte.

Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre und kann nötigenfalls für ein weiteres Jahr verlängert werden. Sie erlischt automatisch, sofern der Bebauungsplan innerhalb des Zeitraums rechtskräftig wird. Die Veränderungssperre macht die bauliche Entwicklung im Plangebiet nicht unmöglich, da der Gemeinderat Ausnahmen beschließen kann.

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