Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten auch für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Fischinger Weg“ als Verfahren der Innenentwicklung sowie für den Erlass einer Veränderungssperre im Bebauungsplan. Die Abgrenzung des Bebauungsplans liegt am nördlichen Ortsausgang von Eimeldingen zwischen der Hauptstraße und dem Fischinger Weg und umfasst eine Fläche von rund einem Hektar.
Das Plangebiet besteht heute aus einer Mischung aus teils ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden, neu hinzugekommenen Wohngebäuden und Freiflächen, die zum einen den Eindruck von Baulücken erwecken, zum anderen einen hochwertigen Freiraum mit Streuobstwiesen aufweisen.
Mit dem Bebauungsplan werden mehrere Ziele verfolgt: die Schaffung von Wohnraum in Form von Nachverdichtungsvorhaben, sofern es die Belange des Arten- und Umweltschutzes zulassen, die Sicherung der historischen Gebäudesubstanz sowie die Herstellung einer durchgängigen städtebaulichen Qualität vom Rand des historischen Ortskerns bis zum Anschluss an die geplante Ortserweiterung. Außerdem sollen ein ansprechendes Ortsbild und ein attraktiver Ortseingang gewährleistet werden. Im Fokus des Bebauungsplans stehen dabei nicht allein Gebäude und deren Kubaturen, Fassaden- und Dachgestaltung, sondern auch die Regelung von Zulässigkeit und Umfang für Werbeanlagen als weitere Form baulicher Anlagen.
Hintergrund der Veränderungssperre ist ein der Gemeinde vorliegender Bauantrag für zwei Großwerbeanlagen unmittelbar am Ortseingang. Die Anlagen sollen eine Gesamthöhe von 4,13 Metern und eine Breite von jeweils 3,82 Metern umfassen und dienen der Werbung für wechselnde Produkte.
Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre und kann nötigenfalls für ein weiteres Jahr verlängert werden. Sie erlischt automatisch, sofern der Bebauungsplan innerhalb des Zeitraums rechtskräftig wird. Die Veränderungssperre macht die bauliche Entwicklung im Plangebiet nicht unmöglich, da der Gemeinderat Ausnahmen beschließen kann.