Der Lärmaktionsplan müsse darüber hinaus weitere Fragen zum Verkehr berücksichtigen: Weichen die Verkehrsteilnehmer aufgrund der Maßnahmen aus und steigt dabei die Belastung in benachbarten Orten? Und wie viel länger dauert die Ortsdurchfahrt bei der Einführung von Tempo 30? Allerdings konnte Colloseus diesbezüglich Entwarnung geben: Eine nennenswerte Mehrbelastung für die Nachbarorte sei nicht zu befürchten. Die benötigte Zeit für die Ortsdurchfahrt verlängere sich rechnerisch um lediglich drei Minuten. Gleichzeitig zeige die Erfahrung, dass sich der Verkehr durch die Einführung von Tempo 30 verstetige. Die Verkehrssicherheit nehme zu.
Büro sieht Tempo 30 als sinnvollste Maßnahme
Da es zugleich keine adäquaten baulichen Alternativen gebe, sei die Empfehlung des Büros Fichtner die durchgehende Einführung von Tempo 30 in Eimeldingen. Gelten soll sie von der Höhe der Abzweigung Entenschwumm bis zum Malzholzweg.
Gemeinderätin Birgit Pohl wollte wissen, warum die Kreisstraße nach Märkt – gerade auch mit Blick auf das neue Wohngebiet „An der Kander“ – im Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt wurde. In eine ähnliche Richtung ging die Frage von Martina Bleile, ob man die Auswirkungen des geplanten Kreisverkehrs nicht mit aufnehmen könne.
Colloseus erklärte, dass zum einen die Betroffenheit an der Kreisstraße im Vergleich zur B 3 relativ gering sei. Zugleich müsse der Lärmaktionsplan auf Grundlage des Bestands, nicht einer möglichen Planung erstellt werden. Eine entsprechende Fortschreibung sei bei Bedarf jedoch relativ unkompliziert möglich.
Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Lärmaktionsplan – inklusive der darin enthaltenden Empfehlung – einmütig zustimmend zur Kenntnis. Damit ist der Beschluss zu Einführung von Tempo 30 aber noch nicht erfolgt. Der Plan geht nun zunächst in die öffentliche Auslegung.
Weitere Informationen: Der komplette Lärmaktionsplan kann auf der Homepage der Gemeinde Eimeldingen eingesehen werden.
Hintergrund: Berechnung von Schall und Lärm
Die Berechnung von Schall beziehungsweise Lärm ist äußert komplex. Zu beachten ist, dass es sich nicht um eine lineare Skala handelt. Als Beispiel: Ein Lärmereignis von 50 Dezibel ist nicht halb so laut wie eines von 100 Dezibel, auch wenn es auf den ersten Blick so wirken mag.
Der Grund dafür ist, dass die entsprechende Skala logarithmisch aufgebaut ist.
Greifbar wird das Ganze, wenn man die Werte zur Verkehrsmenge ins Verhältnis setzt: Eine Verringerung von 2,4 Dezibel würde sich in Eimeldingen hinsichtlich der Lärmbelastung so auswirken, als ob der Verkehr um 43 Prozent abnehme.