Eimeldingen Der Trend geht klar zu Tempo 30

Ingmar Lorenz
In Eimeldingen könnte bald Tempo 30 gelten, was die Anwohner der B 3 hinsichtlich des Lärms deutlich entlasten würde. Foto: Alexander Anlicker

Lärmaktionsplan im Eimdeldinger Gemeinderat vorgestellt

Nach der Vorstellung des Lärmaktionsplans im Gemeinderat zeichnet sich ab, dass in Eimeldingen auf der B 3 künftig Tempo 30 gelten wird. Beschlossen ist es zwar noch nicht, da der Plan noch in die Offenlage geht, eine klare Richtung haben die Räte mit ihrem Beschluss am Donnerstagabend aber vorgegeben.

Eimeldingen. Die Grundzüge des Lärmaktionsplans stellte Alexander Colloseus vom Büro Fichtner Water & Transportation vor. Dabei wies der Experte zunächst unter anderem auf eine wichtige rechtliche Änderung hin: Für die Kommunen sei der Lärmaktionsplan durch entsprechende Rechtsprechung inzwischen ein mächtigeres Instrument. Während die Gemeinde zuvor lediglich eine Empfehlung aussprechen konnte, habe sie inzwischen die Möglichkeit, einen verbindlichen Plan aufzustellen. Wobei es allerdings klare Rahmenbedingungen gebe, an die sich die Gemeinde halten muss, betonte Colloseus.

Im Wesentlichen habe man sich in Eimeldingen mit Blick auf die Lärm-Problematik auf die durch den Ort verlaufende Bundesstraße konzentriert, erklärte der Fachmann. Die Rheintalbahn habe außen vor bleiben müssen, da sie in die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamts falle. Auch die Autobahn spiele eine eher untergeordnete Rolle, da sie sich außerhalb des Ortskerns befinde.

Lärm wird errechnet, nicht gemessen

Die zugrunde liegenden Daten für den Lärmaktionsplan fußen auf Berechnungen, erklärte Colloseus. Es haben also keine Lautstärke-Messungen entlang der Strecke stattgefunden. Viel mehr dienten allgemeingültige Daten als Grundlage für eine Berechnung der Lärmbelastung, die allerdings ihrerseits wieder auf Messungen beruhen. Der Vorteil dieses Vorgehens sei, dass man auf diese Weise vergleichbare Werte für ganz Deutschland ermitteln könne.

In einem ersten Schritt habe das Büro Fichtner dann die Lärmkarten für Eimeldingen entstellt. Dabei wurde nicht nur vermerkt, wo es auffallend laut ist, sondern auch berücksichtigt, wie sich der Schall ausbreitet oder wo besonders viele Bürger Lärm ausgesetzt sind. Das Fazit: „Die gesamte Ortsdurchfahrt zeigt eine entsprechende Betroffenheit“, erklärte Colloseus. Daraus folgere, dass für Eimeldingen nur eine einheitliche Lösung Sinn ergebe.

Daher müsse der Blick in Richtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gerichtet werden. Das Büro Fichtner hatte drei mögliche Szenarien vorgelegt: Eine Reduzierung in der Nacht auf Tempo 30, eine durchgängige Reduzierung auf Tempo 40 sowie eine durchgängig Reduzierung auf Tempo 30. Dabei ließ Colloseus keinen Zweifel daran aufkommen, dass aus seiner Sicht für Eimeldingen nur durchgängig Tempo 30 Sinn ergebe. Das würde zu einer Reduzierung um 2,4 Dezibel führen, was eine gut wahrnehmbare Entlastung bedeute (siehe Info-Kasten).

Eine Geschwindigkeitsreduzierung empfahl Colloseus zudem für die Strecke Richtung Binzen. Dort komme es in Höhe der Autobahnauffahrt immer wieder zu Unfällen. Um diesen „Hotspot“ zu entschärfen, biete sich an, dort auf Eimeldinger Gemarkung Tempo 50 einzuführen.

Der Lärmaktionsplan müsse darüber hinaus weitere Fragen zum Verkehr berücksichtigen: Weichen die Verkehrsteilnehmer aufgrund der Maßnahmen aus und steigt dabei die Belastung in benachbarten Orten? Und wie viel länger dauert die Ortsdurchfahrt bei der Einführung von Tempo 30? Allerdings konnte Colloseus diesbezüglich Entwarnung geben: Eine nennenswerte Mehrbelastung für die Nachbarorte sei nicht zu befürchten. Die benötigte Zeit für die Ortsdurchfahrt verlängere sich rechnerisch um lediglich drei Minuten. Gleichzeitig zeige die Erfahrung, dass sich der Verkehr durch die Einführung von Tempo 30 verstetige. Die Verkehrssicherheit nehme zu.

Büro sieht Tempo 30 als sinnvollste Maßnahme

Da es zugleich keine adäquaten baulichen Alternativen gebe, sei die Empfehlung des Büros Fichtner die durchgehende Einführung von Tempo 30 in Eimeldingen. Gelten soll sie von der Höhe der Abzweigung Entenschwumm bis zum Malzholzweg.

Gemeinderätin Birgit Pohl wollte wissen, warum die Kreisstraße nach Märkt – gerade auch mit Blick auf das neue Wohngebiet „An der Kander“ – im Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt wurde. In eine ähnliche Richtung ging die Frage von Martina Bleile, ob man die Auswirkungen des geplanten Kreisverkehrs nicht mit aufnehmen könne.

Colloseus erklärte, dass zum einen die Betroffenheit an der Kreisstraße im Vergleich zur B 3 relativ gering sei. Zugleich müsse der Lärmaktionsplan auf Grundlage des Bestands, nicht einer möglichen Planung erstellt werden. Eine entsprechende Fortschreibung sei bei Bedarf jedoch relativ unkompliziert möglich.

Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Lärmaktionsplan – inklusive der darin enthaltenden Empfehlung – einmütig zustimmend zur Kenntnis. Damit ist der Beschluss zu Einführung von Tempo 30 aber noch nicht erfolgt. Der Plan geht nun zunächst in die öffentliche Auslegung.

Weitere Informationen: Der komplette Lärmaktionsplan kann auf der Homepage der Gemeinde Eimeldingen eingesehen werden.

Hintergrund: Berechnung von Schall und Lärm

Die Berechnung von Schall beziehungsweise Lärm ist äußert komplex. Zu beachten ist, dass es sich nicht um eine lineare Skala handelt. Als Beispiel: Ein Lärmereignis von 50 Dezibel ist nicht halb so laut wie eines von 100 Dezibel, auch wenn es auf den ersten Blick so wirken mag.

Der Grund dafür ist, dass die entsprechende Skala logarithmisch aufgebaut ist.

Greifbar wird das Ganze, wenn man die Werte zur Verkehrsmenge ins Verhältnis setzt: Eine Verringerung von 2,4 Dezibel würde sich in Eimeldingen hinsichtlich der Lärmbelastung so auswirken, als ob der Verkehr um 43 Prozent abnehme.

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