Private Zuzahlungen ermöglichen mehr Betreuungsstunden
Auf Anraten der Verwaltung stimmte der Gemeinderat zudem dafür, einen Satz aus der Erweiterung der Kooperationsvereinbarung zu streichen. Dieser sah vor, dass die Tagespflegeperson keine private Zuzahlung von den Eltern verlangen kann. „Wenn wir diesen Satz drin lassen, reden wir bald wieder über das Thema“, prognostizierte Flury.
Denn in diesem Fall würden die Betreuungsleistungen der Tagespflegepersonen für insgesamt 9,50 Euro pro Stunde erfolgen – der Betrag setzt sich aus den 6,50 Euro, die der Kreis zuschließt, und den drei Euro von der Gemeinde zusammen – und wäre wie bislang auf maximal 30 Wochenstunden gedeckelt. „Das ist nicht mehr zeitgemäß“, so Flury.