Eimeldingen Der Plan ist Pflicht, bringt aber nichts

Herbert Frey
Die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer wurde beim Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt. Foto: Beatrice Ehrlich

Als unbefriedigend empfindet der Gemeinderat Eimeldingen die Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Denn die Wirksamkeit vergangener Maßnahmen lässt sich damit nicht belegen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet alle Gemeinden dazu, für Straßen mit einem Aufkommen von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag einen Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die aktuellen Lärmkarten für die Bundesstraße 3 und die Autobahn 98 im Bereich Eimeldingen stammen aus dem Jahr 2019 und sind bereits vom Büro Heine und Jud aus Stuttgart aktualisiert sowie auch dem Gemeinderat vorgestellt worden. Jetzt ging es nun darum, die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen einzuarbeiten.

Lärmakustiker Sebastian Gerner hob, zugeschaltet aus Stuttgart, nochmals darauf ab, dass sich die Berechnungsmatrix gegenüber den Vorjahren derart verändert habe, dass sich bei gleichbleibenden Verkehrsbelastungen die Zahl der von Verkehrslärm belasteten Einwohner statistisch drastisch erhöht hat und eine Vergleichbarkeit mit früheren Plänen damit nicht mehr gegeben ist.

So leben durch die neue Berechnung nun plötzlich 657 Eimeldinger in einem für Wohngebiete bereits kritischen Korridor von 55 bis 59 Dezibel, während es 2019 noch 102 waren. Freilich: Auch die Verkehrsbelastung auf der B 3, so die zugrunde gelegten Zahlen, ist um 24 Prozent auf 18 101 Fahrzeuge pro Tag angestiegen.

Grund dafür sind, dass die geforderten Maßnahmen – Tempo 30 auf der Bundesstraße 3 und Tempo 50 westlich der Autobahnausfahrt, Ausweisung lärmberuhigter Wohngebiete, stetige Tempokontrollen sowie passiver Lärmschutz an Gebäuden – ganz oder teilweise umgesetzt worden sind, enthält der neue Lärmaktionsplan keine weiteren konkreten Handlungsvorschläge. Geplant sind empfohlene Strategien wie die Förderung lärmarmer Verkehrsmittel und Wohngebiete.

Behörde ohne Einwände

Während Behörden keine Einwände gegen den neuen Lärmaktionsplan hatten, brachte ein Bürger oder eine Bürgerin mehrere Kritikpunkte an, von denen der Gemeinderat etliche teilte. Diese betrafen etwa die getrennte Erfassung der Verkehrsträger oder die Erkenntnis, dass von einer Verkehrswende wenig zu spüren sei. Auch Bürgermeister Oliver Friebolin fragte nach, ob es bei der nächsten Fortschreibung nicht möglich wäre, auch die Bahn und den Euroairport miteinzubeziehen, um so den Bürgern eine realistische Gesamtschau des tatsächlichen Verkehrslärms im Ort bieten zu können. Leider sei politisch eine getrennte Lärmerfassung für die unterschiedlichen Verkehrsträger durch unterschiedliche Behörden und Institutionen gewollt, erklärte der Experte. Die Gemeinde könne die Lärmaktionspläne der EU (Straßenverkehr), des Eisenbahnbundesamtes (Schienenlärm) und des Landesverkehrsministeriums (Fluglärm) aber selbst durch ein Ingenieurbüro zusammenführen lassen.

Verkehrszahlen veraltet

Auch die Gegenüberstellung des früheren Lärms in der Ortsdurchfahrt bei Tempo 50 und der heutigen Belastung bei Tempo 30, die Friebolin anmahnte, sei nicht möglich. Denn für die Fortschreibung ist auf Zahlen aus dem Jahr 2019 zurückgegriffen worden – und da galt noch Tempo 50.

Eigentlich sollte das Verkehrsaufkommen aus dem Jahr 2022 maßgeblich sein, doch dieses sei wegen der damals herrschenden pandemiebedingten Lockdowns nicht aussagekräftig gewesen, erklärte Gerner. Damit sei der neue Aktionsplan „eigentlich fast schon wieder Makulatur“, merkte Friebolin an.

Schwer „zu verkaufen“

„Wir haben das uns Mögliche getan, aber keine Erfolgskontrolle“, sagte Elisabeth Azem. Bernhard Kaudela fand: „Wir wissen nicht, wo wir stehen“. „So ist es schwierig, das den Bürgern zu verkaufen, die das Gefühl haben, dass sich wenig verändert hat“, befand auch Siegfried Kibbat.

Da die Erkenntnisse „auf reinen Modellierungen beruhen“, ließen sich die Berechnungen doch auch für Tempo 30 durchführen, meinte Birgit Pohl. Deshalb kam man überein, für eine solche Berechnung beim Ingenieurbüro Heine und Jud ein Angebot einzuholen. „Der Gemeinderat kann dann entscheiden, ob wir diese Vergleichsrechnung anstellen“, so Bürgermeister Friebolin.

Die vorliegende Fortschreibung sei jedenfalls „ernüchternd“, so der Tenor. Zumal die einzige noch nicht umgesetzte Maßnahme, nämlich ein schallschluckender Belag auf der Autobahn, kaum Chancen auf baldige Realisierung hat, wie die Bundesautobahn-Gesellschaft mitteilte. Denn eine Prüfung finde erst statt, wenn der bestehende Asphalt so marode ist, dass er ohnehin ausgetauscht werden muss.

„Wir haben unsere Pflicht erledigt“, merkte der Bürgermeister abschließend an. Der Lärmaktionsplan wurde schließlich einstimmig angenommen.

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