Eimeldingen (aje). Wegen der Corona-Krise hatte sich das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dazu entschieden, zum ersten Mal eine unterjährige Programmentscheidung in Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) vorzunehmen. Beim ELR handelt es sich um ein Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Bei dieser Sonderausschreibung „Dorfgasthäuser/ Grundversorgung“ des ELR nahm auch Eimeldingen teil.