Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Angelegenheit, weil für die Anbringung zwei Befreiungen erforderlich sind. Denn sowohl ein Schriftfeld auf der Fassade, in dem auf den entsprechenden Laden und den Parkplatz hingewiesen wird, als auch die freistehende Werbeanlage überschreiten die eigentlich zulässige Größe.
Aus Sicht von Stephan Färber von der Stadtbau Lörrach könnten aber beide Befreiungen bedenkenlos erteilt werden. Denn das Werbekonzept lehne sich stark an die Tafeln und Beschriftungen am bereits bestehenden Gebäude an. Dieses einheitliche Konzept sei zu begrüßen, fanden auch die Gemeinderäte und stimmten beiden Anträgen auf Befreiung einmütig zu. „Uns ist wichtig, dass alles stimmig wird“, sagte Bürgermeister Oliver Friebolin.