Die Ziele des Bebauungsplans – unter anderem die Innenverdichtung –- erfüllt der Holzunterstand nicht, legte Färber dar. Auch sehe die Baurechtsbehörde im Landratsamt den Unterstand nicht als privilegiertes landwirtschaftliches Gebäude an.
„Es ist eine schwierige Situation”, so Färber. Er habe lange überlegt, wie hier eine Lösung gefunden werden könne, ohne dass der Unterstand zurückgebaut werden muss. Färbers Idee: Es soll bis zur Aufstellung des Bebauungsplans eine Duldung des Unterstands erwirkt werden. Anschließend könne man eine entsprechende Ausnahme für den Unterstand bei der Aufstellung des Bebauungsplans festlegen. „Es ist eine neu geborene Idee”, wies Färber jedoch darauf hin, dass dieses Vorgehen mit dem Landratsamt noch abgestimmt werden müsse.
Die Gemeinderäte unterstützten Färbers Idee. Man müsse eine Lösung finden, damit der Unterstand nicht zurückgebaut werden muss, so der Tenor. „Alles andere wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen”, sagte Gemeinderätin Birgit Pohl.