Von Jahr zu Jahr schwankend
Die Firma Allevo hatte die Berechnung der Gebührenobergrenze für die Gemeinde Eimeldingen vorgenommen. Dazu hatte sie die Unterkunftskosten pro Quadratmeter ermittelt. Und zwar jedes Jahr aufs Neue. Dabei zeigte sich, dass die Obergrenze von Jahr zu Jahr schwankend ist. Im Jahr 2017 lag sie bei 14,79 Euro, 2018 bei 16,23 Euro, 2019 bei 14,55 Euro, und für 2020 wurde sie auf 15 Euro kalkuliert.
Die Kommune kann dabei etwa festlegen, ob die Gebühren jedes Jahr aufs Neue berechnet werden sollen, oder über einen längeren Zeitraum hinweg. Auch bestehe die Möglichkeit, die Gebühren für alle Einrichtungen oder individuell zu berechnen. Letzten Endes ergebe sich das Vorgehen auch mit Blick auf die praktische Anwendung, denn beispielsweise würde es den Rahmen sprengen, die Gebühren für jede Person einzeln zu kalkulieren.
„Erfüllung absoluter Grundbedürfnisse“
Auch würde sich für Eimeldingen anbieten, alle Einrichtungen mit einzubeziehen, erklärte Bushart. Diese unterscheiden sich zwar in vielen Punkten, die Abweichungen seien aber nicht so groß, um eine Pauschalierung unmöglich zu machen. „Bei den Unterkünften steht die Erfüllung der absoluten Grundbedürfnisse im Fokus“, so Bannasch. Man dürfe die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte nicht mit sozialem Wohnraum verwechseln. „Es geht um den Schutz vor Obdachlosigkeit, nicht die Schaffung von Wohnraum“, stellte der Anwalt klar. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Elisabeth Azem machte Bannasch zudem deutlich, dass die Einkommenssituation der betreffenden Personen keine Rolle spiele. Schließlich könne Obdachlosigkeit aus den unterschiedlichsten Gründen in allen gesellschaftlichen Schichten drohen.
Kommune hat einen gewissen Spielraum
Ist die Gebührenobergrenze auf dieser Grundlage ermittelt, muss der Gemeinderat zustimmen. Anschließend geht es in einem zweiten Schritt zur tatsächlichen Festlegung der Gebühren. Die Kommune hat auch dabei noch einen gewissen Spielraum. Denn die Gemeinde kann die Gebühren nach ihrem Ermessen unterhalb der Grenze ansetzen. Dabei muss sie allerdings darauf achten, dass kein grobes Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und anfallender Gebühr entsteht.
14 Euro pro Quadratmeter sind in Ordnung
Das Fazit der Anwälte: Die 14 Euro pro Quadratmeter, die die Gemeinde für die Gebühren ansetzt, sind in Ordnung. Denn die Kommune liege damit stets unter der ermittelten Obergrenze und ein grobes Missverhältnis bestehe – etwa mit Blick auf die durchschnittlichen Kaltmieten – nicht.
Letzten Endes seien 14 Euro pro Quadratmeter nicht wenig, fand Gemeinderätin Martina Bleile. Vor dem Hintergrund der erbrachten Leitung (Stichwort „Heißmiete“) gehe die Kostenrechnung aber in Ordnung.
Da man unter der Obergrenze bleibe sei die festgelegte Gebühr darüber hinaus auch eine Bezuschussung der Gemeinde, ergänzte Bannasch. „Es geht bei der Festlegung der Gebühren auch um die Frage, ob man unterstützen will.“
Der Kalkulation und der Festlegung der Gebühren stimmte der Gemeinderat schließlich einmütig zu.