Eimeldingen (sas). Die Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung für Eimeldingen wurde zwar bereits vor rund einem Jahr schon einmal beschlossen – aufgrund eines Fehlers musste das jedoch jetzt erneut geschehen.
Friedhof: Fehler beim Auswärtigenzuschlag in Eimeldingen
Eimeldingen (sas). Die Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung für Eimeldingen wurde zwar bereits vor rund einem Jahr schon einmal beschlossen – aufgrund eines Fehlers musste das jedoch jetzt erneut geschehen.
Durch das Einfügen und Formatieren von neuen Zeilen sei es zu Verschiebungen der Gebührenziffern beim Auswärtigenzuschlag gekommen, informierte Bürgermeister Oliver Friebolin im Gemeinderat. „Das ist bei der Abrechnung eines Bestattungsfalls aufgefallen.“ Für die Betroffenen sei es eine Verbesserung gewesen.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht sind ein neuer Beschluss plus Bekanntmachung nötig. Der Gemeinderat stimmte zu und beschloss ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Dezember 2017.
Bernhard Bodack (SPD/Unabhängige) merkte noch an, dass er den Zusatz wichtig finde, in dem es heißt, dass der Auswärtigenzuschlag nicht für Personen gelten soll, die wegen eines Pflegefalls oder Aufenthalts im Alters- oder Pflegeheim oder bei pflegenden Angehörigen den Wohnort in Eimeldingen aufgeben mussten.