Eimeldingen Schon vor der Genehmigung gebaut

Weiler Zeitung
Steht bereits, obwohl der Gemeinderat dem Bauantrag erst am Dienstag zugestimmt hat: Der Solarpark an der A 98.Foto: Ingmar Lorenz Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Grünes Licht für Solarpark an der A 98 / Kritik an vorschnellem Handeln des Bauherrn

Die Energiegewinnung aus Sonnenlicht im Solarpark an der A 98 sei ein Projekt, das man vor dem Hintergrund des Umweltschutzes nur loben könne, hieß es am Dienstagabend im Eimeldinger Gemeinderat. Was Räten und Verwaltung aber gewaltig gegen den Strich ging, war die Tatsache, dass mit dem Bau bereits begonnen wurde, bevor es dafür von offizieller Seite grünes Licht gab.

Von Ingmar Lorenz

Eimeldingen. Denn als der Gemeinderat am Dienstagabend den Bebauungsplan als Satzung beschloss und dem Bauantrag zustimmte, standen große Teile der Anlage auf dem Grundstück neben der Autobahn bereits. „Ich begrüße das Projekt und stehe voll dahinter“, sagte Bürgermeister Oliver Friebolin. Wirklich schlecht sei aber, dass mit dem Bauvorhaben bereits begonnen wurde. Die Baurechtsbehörde habe die Arbeiten inzwischen gestoppt. Zwar können das Vorhaben voraussichtlich bald komplettiert werden, allerdings sei es schade, dass man nun mit einem größeren Makel gestartet sei.

Noch klarere Worte in Bezug auf die bereits begonnenen Arbeiten am Solarpark fand Stephan Färber von der Stadtbau Lörrach. „Das ist unter aller Kanone.“ Ihm sei klar, dass es gewisse Fristen gebe, das entschuldige aber das Handeln des Bauherrn, der MZ Solar GbR Rickenbach, nicht.

Ähnliches war aus dem Gemeinderat zu hören. „Ich kann das nicht gutheißen“, beklagte etwa Martina Bleile, dass auf diese Weise Fakten geschaffen worden seien. Trotzdem: Das Projekt als solches sei weiterhin zu begrüßen.

Zugleich mahnte Bleile aber auch an, die bereits ausgeführten Arbeiten genau unter die Lupe zu nehmen. So gebe es ihrer Meinung nach etwa Unstimmigkeiten am bereits umgesetzten Zaun. Färber erklärte, man werde die Bedenken an die Baurechtsbehörde im Landratsamt weitergeben.

Im Vorfeld hatte er die Grundzüge des Projekts sowie den Bericht zur Offenlage des Bebauungsplans im Gemeinderat vorgestellt.

Fragen zum Vertrag und zur Grünpflege

Seitens der Bürger war eine Anfrage bezüglich einer befürchteten Blendung des Aussiedlerhofs durch die Solarmodule eingegangen. Man habe daraufhin Berechnungen angestellt und ermittelt, dass durch die Einfallswinkel der Sonnenstrahlen eine Blendung lediglich an wenigen Tagen Mitte Juni möglich sei, so Färber. Darüber hinaus seien die Module speziell beschichtet, um möglichst wenig Sonnenlicht zu reflektieren. Eine größere Störung des Aussiedlerhofs sei daher nicht zu befürchten.

Gemeinderätin Elisabeth Azem wies auf eine aus ihrer Sicht bestehende Unstimmigkeit im Vertrag zwischen Land, Grundstückseigentümer und Gemeinde hin. Dort heißt es: „Die Gemeinde verpflichtet sich, die oben genannten Grundstücke nicht ohne die Zustimmung des Landes innerhalb der Pflege- und Unterhaltungszeit zu veräußern.“ Mit Blick auf diesen Passus merkte Azem an, dass die Gemeinde gar nicht Besitzerin der Fläche sei.

Färber stimmte zu, dass in der Tat besser vom Grundstückseigentümer die Rede sein sollte. Er wolle mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rücksprache halten. Den Vertrag deshalb neu aufzusetzen, sei aber wohl nicht notwendig.

Martina Bleile wollte wissen, wer dafür Sorge trage, dass mit Blick auf die geplante Bepflanzung auf der Fläche alles seine Richtigkeit habe. Wie Färber erklärte, werde in den ersten fünf Jahren ein Monitoring durchgeführt. Anschließend trage die Naturschutzbehörde dafür Sorge.

Änderung des Flächennutzungsplans

Bleile stellte auch die Frage nach dem planungsrechtlichen Vorgehen. Denn für das Vorhaben muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Bleile hakte deshalb nach: „Können wir den Bebauungsplan trotzdem schon beschließen?“ Färber bejahte dies und verwies darauf, dass dies möglich ist, weil hinreichend erkennbar sei, dass die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden kann.

Die Gemeinderäte stimmten schließlich einmütig sowohl für den Bebauungsplan als auch für den Bauantrag, versehen mit dem Vermerk, dass man es nicht gutheiße, dass mit den Arbeiten bereits im Vorfeld begonnen worden ist.

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