Seitens der Bürger war eine Anfrage bezüglich einer befürchteten Blendung des Aussiedlerhofs durch die Solarmodule eingegangen. Man habe daraufhin Berechnungen angestellt und ermittelt, dass durch die Einfallswinkel der Sonnenstrahlen eine Blendung lediglich an wenigen Tagen Mitte Juni möglich sei, so Färber. Darüber hinaus seien die Module speziell beschichtet, um möglichst wenig Sonnenlicht zu reflektieren. Eine größere Störung des Aussiedlerhofs sei daher nicht zu befürchten.
Gemeinderätin Elisabeth Azem wies auf eine aus ihrer Sicht bestehende Unstimmigkeit im Vertrag zwischen Land, Grundstückseigentümer und Gemeinde hin. Dort heißt es: „Die Gemeinde verpflichtet sich, die oben genannten Grundstücke nicht ohne die Zustimmung des Landes innerhalb der Pflege- und Unterhaltungszeit zu veräußern.“ Mit Blick auf diesen Passus merkte Azem an, dass die Gemeinde gar nicht Besitzerin der Fläche sei.
Färber stimmte zu, dass in der Tat besser vom Grundstückseigentümer die Rede sein sollte. Er wolle mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rücksprache halten. Den Vertrag deshalb neu aufzusetzen, sei aber wohl nicht notwendig.
Martina Bleile wollte wissen, wer dafür Sorge trage, dass mit Blick auf die geplante Bepflanzung auf der Fläche alles seine Richtigkeit habe. Wie Färber erklärte, werde in den ersten fünf Jahren ein Monitoring durchgeführt. Anschließend trage die Naturschutzbehörde dafür Sorge.
Änderung des Flächennutzungsplans
Bleile stellte auch die Frage nach dem planungsrechtlichen Vorgehen. Denn für das Vorhaben muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Bleile hakte deshalb nach: „Können wir den Bebauungsplan trotzdem schon beschließen?“ Färber bejahte dies und verwies darauf, dass dies möglich ist, weil hinreichend erkennbar sei, dass die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden kann.
Die Gemeinderäte stimmten schließlich einmütig sowohl für den Bebauungsplan als auch für den Bauantrag, versehen mit dem Vermerk, dass man es nicht gutheiße, dass mit den Arbeiten bereits im Vorfeld begonnen worden ist.