Darf der Nachbar zum Postboten werden?
Bei den meisten Paketdiensten steht diese sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn in den Vertragsbedingungen. Bis vor kurzem mussten die Dienste noch nicht einmal eine Benachrichtigungskarte ausfüllen. Erst ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln legte 2011 fest, dass der Empfänger zumindest über sein Paket beim Nachbarn informiert werden muss – und zwar mit einer Karte im Briefkasten. Diese einfach an die Tür zu kleben ist den Zustellern nur dann erlaubt, wenn es keinen Briefkasten gibt oder dieser nicht zugänglich ist. Treffen diese Gründe nicht zu und ein anderer Hausbewohner holt das Päckchen ab, haftet der Zustelldienst. Wer fremde Post abholen möchte, muss sich allerdings als rechtmäßiger Empfänger identifizieren (etwa mit einem Personalausweis) beziehungsweise bräuchte eine gefälschte Vollmacht. Grundsätzlich muss kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald er unterschreibt, muss er es aber sorgsam verwahren – und darf es dem Empfänger auch nicht einfach vor die Tür stellen.