"Der eigentliche Qualitätssprung liegt in der Möglichkeit, minderwertiges Material gar nicht erst in den Verwertungsprozess zu bringen", sagt der bvse-Experte Andreas Habel. Ist die Qualität von Biomüll zu schlecht, muss er verbrannt werden - und aus der erhofften Nutzung als Kompost oder Biogas wird nichts.
Welche Folgen gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich durch die neuen Regeln zunächst nichts, indirekt könnten sie aber die Folgen zu spüren bekommen: Die städtischen Müllabfuhren könnten ihre Anstrengungen erhöhen, damit sich die Qualität des von ihnen eingesammelten Biomülls besser wird. "Die neuen Grenzwerte richten sich primär an die Kommunen, die durch Abfallsatzungen Anreize für bessere Mülltrennung schaffen können – etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, Gebührenmodelle oder Sanktionen bei Fehlwürfen", sagt Anja Siegesmund vom Branchenverband BDE.
Die Branchenexpertin ärgert sich zudem darüber, dass noch immer viel zu viel organische Abfälle im Restmüll landen und nicht in der braunen Tonne. Die Kommunen seien gefordert, Analysen durchzuführen und Maßnahmen einzuleiten, damit mehr Biomüll in der braunen Tonne lande.