Die vier Personen wurden zu Geldstrafen verurteilt. Es sei nicht verständlich, weshalb die Gefängnismitarbeiter die Insassin, die sich zu strangulieren versucht hatte, nicht in eine stabile Seitenlage gebracht und die Ambulanz geholt hätten, sagte die Vorsitzende des Dreiergerichts bei der Urteilsverkündung. Die Mitarbeiter hätten mit ihrem Verhalten die Wahrscheinlichkeit des Todes der Insassin deutlich erhöht. „Sie haben unsorgfältig gehandelt.“
Das Strafgericht Basel-Stadt hatte die drei Aufseher und die Aufseherin im August 2021 von der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Zwei von ihnen arbeiten immer noch im Waaghof. Das Strafgericht sah aber in hohem Maße eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben. Deshalb auferlegte es den Mitarbeitern die Zahlung der Kosten für das Vorverfahren.