Fahrlässige Tötung Vier Gefängnisaufseher verurteilt

sda
Eine Frau erhängte sich im Waaghof. Foto: Kanton Basel-Stadt/Andi Cortellini

Zwei der Wärter arbeiten immer noch im Untersuchungsgefängnis Waaghof.

Drei Aufseher und eine Aufseherin des Untersuchungsgefängnisses Waaghof sind am Mittwoch vom Basler Berufungsgericht nach dem Suizid einer Insassin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Somit korrigierte das Gericht das Urteil der Vorinstanz.

Die vier Personen wurden zu Geldstrafen verurteilt. Es sei nicht verständlich, weshalb die Gefängnismitarbeiter die Insassin, die sich zu strangulieren versucht hatte, nicht in eine stabile Seitenlage gebracht und die Ambulanz geholt hätten, sagte die Vorsitzende des Dreiergerichts bei der Urteilsverkündung. Die Mitarbeiter hätten mit ihrem Verhalten die Wahrscheinlichkeit des Todes der Insassin deutlich erhöht. „Sie haben unsorgfältig gehandelt.“

Das Strafgericht Basel-Stadt hatte die drei Aufseher und die Aufseherin im August 2021 von der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Zwei von ihnen arbeiten immer noch im Waaghof. Das Strafgericht sah aber in hohem Maße eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben. Deshalb auferlegte es den Mitarbeitern die Zahlung der Kosten für das Vorverfahren.

Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil weiter, zwei Verurteilte wehrten sich gegen die Kostenübernahme. Man halte das Urteil der Vorinstanz nicht für haltbar, so nun das Verdikt der Vorsitzenden des Berufungsgerichts.

Die Asylbewerberin aus Sri Lanka hatte versucht, sich im Juni 2018 in einer Überwachungszelle im Basler Untersuchungsgefängnis mit ihrem Oberteil zu erhängen. Die Frau war erst nach etwa fünf Minuten entdeckt worden. Die Aufseher schnitten die bewusstlose Insassin zwar aus der Schlinge los, ließen sie in einer für die Atmung schwer beeinträchtigenden Lage aber für gut zehn Minuten liegen, ohne dringend angesagte Hilfe zu leisten beziehungsweise Reanimationsmaßnahmen einzuleiten.

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