Insbesondere geht es bei den Verboten um Fangarten, bei denen Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, was etwa bei den Krabbenfischern der Fall ist. Die Brüsseler Behörde will mit den Einschränkungen Sandbänke und Riffe schützen, wo Schleppnetze demnach Schweinswale und diverse Vogelarten bedrohen. Konkret geht es um Maßnahmen in den Gebieten Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und östliche Deutsche Bucht sowie Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden.
Der Verband wollte vor Gericht Ausnahmen für jene EU-Schutzgebiete erreichen, die innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegen, also dem Seegebiet jenseits des Küstenmeers. Vor Gericht argumentierte er unter anderem, dass die verbotenen Gebiete weiträumiger gefasst wurden als es zum Schutz der Habitate erforderliche wäre. Es sei zudem erwiesen, dass die Krabbenfischerei keine erheblich negativen Auswirkungen auf das Habitat Sandbank habe.