Der Wunsch eines Ehepaares, auf einem Grundstück an der Dorfstraße aus vier Wohneinheiten fünf zu machen, scheint sich entgegen erster Widerstände nun doch zu erfüllen.
Der Wunsch eines Ehepaares, auf einem Grundstück an der Dorfstraße aus vier Wohneinheiten fünf zu machen, scheint sich entgegen erster Widerstände nun doch zu erfüllen.
Bereits im Juli vorigen Jahres hatte es bezüglich des derzeitigen Mehrfamilienhauses mit angrenzender baufälliger Scheune eine Bauvoranfrage gestellt, die jedoch vom Gemeinderat aufgrund geltenden Bebauungsplans abschlägig beschieden wurde. Als gravierendes Problem hatte sich erwiesen, dass in diesem Bereich planungsrechtlich maximal vier Wohneinheiten möglich sind. Um dennoch eine fünfte Wohnung einrichten zu können, hieß es damals im Rat, müsste die notwendige Erschließung des Gebäudes über die Straße „Am Bächle“ erfolgen.
Da es zu der Zeit aber kein Planrecht für eine neue Zuwegung noch für eine fünfte Wohnung gab, wurde den Gebäudeeigentümer empfohlen, erst einmal einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans zu stellen. Dieser Antrag folgte im Monat darauf.
Daraufhin beschloss der Rat, mit der Stadtbau Lörrach, die auch schon den bestehenden Bebauungsplan erstellt hatte, zu sprechen und ihr den Auftrag zur Durchführung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zu übertragen.
Am Mittwoch nun lag der neue Plan im Fischinger Gemeinderat vor. Der Aufstellungsbeschluss dazu erfolgte einstimmig. Bürgermeister Moick betonte, dass damit keine inhaltlichen Dinge beschlossen seien.
Es handle sich lediglich darum, dass der Plan aufgestellt werde. Weiteres und Konkretes werde erst mit dem in der nächsten Sitzung zu behandelnden Offenlegungsbeschluss zu klären sein. Moick stellte in Aussicht, dass die künftige Erschließung des Grundstücks über die Straße „Am Bächle“ erfolgen könne. Damit solle jedoch kein Präzedenzfall geschaffen werden, erklärte er ausdrücklich.
Der anwesende Bauherr unterstrich ergänzend, dass nur eine weitere Wohneinheit geschaffen werden soll. Nach dem Offenlegungsbeschluss werden Anrainer und Behörden die Möglichkeit haben, zum Vorhaben Stellung zu nehmen.