Fischingen Fahrzeugkosten neu festgelegt

(dab)
Kosten und Entschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr wurden in den Satzungen ergänzt und aktualisiert. (Symbolbild) Foto: sba

Feuerwehr: Gemeinderat stimmt Satzungsänderung einmütig zu.

Fischingen - Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat Fischingen zwei Satzungsänderungen in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz. Diese regeln die Kosten für die Einsätze und die Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge der Freiwilligen Feuerwehr. Hintergrund für die Änderungen waren neue einheitliche Regelungen seitens des Landes Baden-Württemberg, die nun in die bestehenden Satzungen eingefügt wurden. In der „Satzung über die Entgelte und Kosten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Fischingen“ wurden die Fahrzeugkosten neu festgelegt. Pro Fahrzeug einschließlich Beladung (ohne Motorgeräte) werden für jede angefangene Stunde für das Löschgruppenfahrzeug 120 Euro, und für den Mannschaftstransportwagen 20 Euro berechnet. Bei der Berechnung werde auf jeden Fall berücksichtigt, was für den jeweiligen Einsatz sinnvoll ist, merkte Bürgermeister Axel Moick auf Nachfrage von Gemeinderat Dietrich Weber an.

Lehrgänge: 400 Euro Ersatz für Auslagen

In der „Entschädigungssatzung“ wurde im Bereich der Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge ein Punkt ergänzt, der Lehrgänge und Ereignisse umfasst, die bislang nicht durch die übrigen Festlegungen erfasst worden sind. Der Ersatz für die Auslagen, der an die Lehrgangsteilnehmer vergütet wird, beträgt 400 Euro pro Jahr an die Kameradschaftskasse. Der Betrag wird in Selbstverwaltung geführt und der Gemeinde jährlich nachgewiesen. Lehrgangsteilnehmer erhalten die Auslage nach Vorlage der Lehrgangsurkunde beim Kommandanten.

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