Von Ingmar Lorenz
Fischingen. Es handele sich um einen Fall, der – wie Bürgermeister Axel Moick betonte – in der Gemeinde Fischingen noch nie eingetreten sei und hoffentlich auch nie vorkommen werde. Da für die Kinder über drei Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bestehe, diese aber teils rar sind, sei es in anderen Kommunen schon zu dem Fall gekommen, dass die Ü3-Kinder in einer Kindertagespflege-Einrichtung untergebracht werden müssen. Für die Betreuung dort fallen dann aber weitaus höhere Kosten an. Gegenüber 140 bis 455 Euro für einen Kita-Platz kostet die Betreuung in der Tagespflege-Einrichtung für ein Ü3-Kind etwa 650 Euro. „Die Eltern sind nicht bereit oder in der Lage, die genannten Kostenbeiträge für die Kindertagespflege zu bezahlen“, hieß es in der vorliegenden Erläuterung des Landkreises.