Flüchtlinge in Eimeldingen Unterkunft wird vergrößert

Jasmin Soltani
Eimeldingen braucht mehr Platz in der Anschlussunterbringung Foto: Beatrice Ehrlich

Eimeldingen schafft einen rechtlichen Rahmen, um weitere Flüchtlinge unterzubringen.

Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf einer Teilfläche im Bebauungsgebiet „Kleingartenanlage“ in Eimeldingen muss erweitert werden, sonst bekommt die Gemeinde Schwierigkeiten mit der Unterbringung weiterer Flüchtlinge, die ihr zugewiesen werden.

Deshalb soll der Bebauungsplan entsprechend geändert und als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Anschlussunterbringung“ ausgewiesen werden.

Es gibt kaum private Angebote in der Gemeinde

Zwar würde er die Geflüchteten gerne dezentral unterbringen und die bereits 2018 auf Basis einer befristeten Erlaubnis aufgestellte Unterkunft in Container-Bauweise auflösen, doch die Gemeinde habe keine eigenen freien Wohnungen und es seien auch nur wenige Privatvermieter bereit, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sagte Bürgermeister Oliver Friebolin in der Gemeinderatssitzung.

Weil mit weiterem Zuzug von Geflüchteten zu rechnen sei, soll nun mit der Änderung des Bebauungsplans „Kleingartenanlage“ eine langfristige rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Die aus dem Jahr 2018 stammende befristete Regelung ist bereits mehrfach verlängert worden und läuft Ende 2027 endgültig aus.

Die Unterkunft steht hinter der Reblandhalle. Foto: Beatrice Ehrlich

Weil die Fläche bereits für die Anschlussunterbringung genutzt wird und mit 2500 Quadratmetern auch andere Rahmenbedingungen dafür erfüllt, kann die Änderung in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit kann entfallen und der Flächennutzungsplan im Nachgang angepasst werden. Auch ein Umweltbericht ist nicht notwendig.

Gleichwohl ist eine artenschutzrechtliche Bewertung der Fläche zwingend, welche das Büro proEco Umweltplanung bereits durchgeführt hat – samt Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen.

Artenschutzfragen sind geklärt

Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Kleingartenanlage wird nun zeitnah auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt, hieß es. Auch die Träger öffentlicher Belange werden gehört.

Sollte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu keiner Änderung führen, könnte die Satzung bald beschlossen werden, so die Planung, die einstimmig angenommen wurde. Auf Armin Rusers Anregung hin, soll dann auch darüber befunden werden, ob die Container weiterhin gemietet werden oder in den Besitz der Gemeinde übergehen sollen.

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