Die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Schönau im Schwarzwald hat in ihrer jüngsten Sitzung der neuen Gebührenverordnung für den Friedhof zugestimmt. Die Friedhofsgebühren waren zuletzt zum 1. Januar 2020 geändert worden.
Die Gebühren für den Friedhof werden zum 1. November teilweise erhöht. Der Kostendeckungsgrad soll dadurch auf fast 50 Prozent steigen.
Die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Schönau im Schwarzwald hat in ihrer jüngsten Sitzung der neuen Gebührenverordnung für den Friedhof zugestimmt. Die Friedhofsgebühren waren zuletzt zum 1. Januar 2020 geändert worden.
Die Erhöhung reicht von sieben Prozent (50 Euro mehr für die Bestattung von Unter-Zehnjährigen) bis zu 71 Prozent (100 Euro mehr für eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einem Wahl- und Urnenwahlgrab bei Umwandlung eines Urnenreihengrabs in ein Urnenwahlgrab). Gebühren werden für die Beerdigung, für die Grabnutzung (Reihen-, Wahl- und Urnengräber) und die Aussegnungshalle erhoben. Die Kosten für das Kriegerdenkmal und die öffentlichen Grünflächen sind in der Gebührenkalkulation nicht enthalten.
Hauptamtsleiter Dirk Pfeffer sagte, die Bestattungskultur verändere sich. „Wir haben zwei Drittel Urnenbestattungen und ein Drittel Erdbestattungen.“ Vor einigen Jahren wurde eine Fläche für den Friedhof dazugekauft. Jetzt stelle sich heraus, dass Schönau den Friedhof nicht voll bekomme. Die Gemeinde böte Urnenwände an, so Pfeffer. „Der Friedhof soll aber nicht voll sein mit Urnenwänden“, fügte er hinzu.
Eine „muslimische Bestattung“ wird ab November als Einzelwahlgrab abgerechnet, teilte er außerdem mit. Die Erhöhung um 70 Euro für die Bronzegusstafel für die Gedenkstele im halbanonymen Gräberfeld resultiere aus einer Preiserhöhung des Herstellers und werde eins zu eins an den Bürger weitergegeben. Bürgermeister Peter Schelshorn betonte, es müsse in die Köpfe der Bürger rein, dass der GVV den Friedhof stark bezuschusse.
Die Verwaltung erhofft sich durch die Erhöhung Mehreinnahmen in Höhe von 25 000 Euro. Der Kostendeckungsgrad steige dadurch auf 48 Prozent. 2023 lag er bei 31,38 Prozent. Der Kostendeckungsgrad schwanke, da die Zahlen der Bestattungen und der ausgewählten Bestattungsarten von Jahr zu Jahr variieren. Hinzu kommen Kosten für umfangreiche Sanierungsarbeiten. Der Kostendeckungsgrad zwischen 2020 und 2022 lag zwischen 26,42 Prozent und 23,97 Prozent, da Kühlkammer und Abdankungshalle nur eingeschränkt genutzt wurden.