Sollte bis Mittwochabend keine offizielle Bewerbung eingehen, steht Fröhnd vor einer sogenannten „Wilden Wahl“. Grundsätzlich müsse jeder Bürger, der bei einer Bürgermeisterwahl die meisten Stimmen erhält – und beim zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit für den Sieg – das Amt annehmen, sofern keine stichhaltigen Hinderungsgründe dagegen sprechen, erklärt Daniel Senn, Leiter der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Lörrach. Mit dem Blick von außen meint Senn allerdings auch, dass es letztendlich keine sinnvolle Lösung sei, mit dem Bürgermeisterposten jemanden zu betrauen, der diesen gar nicht ausfüllen will.
Insofern ist Senn der Ansicht, dass jetzt in Fröhnd die kommunalpolitischen Kräfte, in erster Linie der Gemeinderat, aktiv werden sollten, um einen vernünftigen Weg aus der unsicheren Situation zu finden. Seiner Ansicht nach wäre es „blauäugig“, nun ohne Sondierungen hinter den Kulissen den zweiten Wahlgang einfach ablaufen zu lassen. Es habe in der Vergangenheit in kleineren Gemeinden schon ähnliche Situationen gegeben, in denen es dann aber meistens gelungen sei, durch informelle Gespräche einen Bürger zu finden, der das Amt übernehmen würde, und diesen dann auch der Wählerschaft nahezubringen. „Jetzt hat man in Fröhnd die zweite Chance, die Dinge in eine verträgliche Richtung zu lenken“, sagt Senn. Gelinge dies nicht, dürfte das die Gemeinde künftig durchaus belasten.
Aktiv einmischen in diesen Wahlprozess der etwas anderen Art wird sich die Kommunalaufsicht nicht. Man beobachte lediglich, ob die rechtlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden, sagt Daniel Senn. Auch über die Zulässigkeit, das Ehrenamt des Bürgermeisters abzulehnen, entscheide der Gemeinderat, nicht die Kommunalaufsicht, betont der Leiter der Kommunalaufsicht.