Einstimmig hat der Gemeinderat Fröhnd in seiner Sitzung am Mittwoch grünes Licht für die großzügig konzipierte Photovoltaik-Freiflächenanlage an einem Hang auf Gemarkung Fröhnd bei Künaberg gegeben.
Gemeinderat Fröhnd: Photovoltaik-Freiflächenanlage soll auf einer 16 000 Quadratmeter-Fläche entstehen
Einstimmig hat der Gemeinderat Fröhnd in seiner Sitzung am Mittwoch grünes Licht für die großzügig konzipierte Photovoltaik-Freiflächenanlage an einem Hang auf Gemarkung Fröhnd bei Künaberg gegeben.
Von Peter Schwendele
Fröhnd . Dieser Schritt erfolgte sehr zur Freude von Bürgermeisterin Tanja Steine-brunner, die das Vorhaben begrüßt: „Ich bin sehr froh, dass wir dieses innovative und auch landkreisweit sehr beachtenswerte Projekt mit einem so deutlichen Votum jetzt auf den Weg bringen.“ Der Solarpark soll auf einer Fläche von rund 16 000 Quadratmetern entstehen.
Bereits im November hatte die Firma Energiedienst, die das Projekt realisieren wird, das Vorhaben im Fröhnder Gemeinderat vorgestellt. In dieser Sitzung war die Entscheidung noch vertagt worden. Die gesamte Anlage, die auf einem Privatgrundstück erstellt wird, soll eine Leistung von 2160 Kilowattpeak erbringen, was einer Versorgung von rund 600 Haushalten entspricht. Die Solaranlage soll eingezäunt werden und der Bereich wird von Energiedienst als Betreiber gepflegt und gemäht.
Es sei wichtig, dass auch kleine Gemeinden ihren Beitrag zur Energiewende leisten, betonte Bürgermeisterin Steinebrunner. Die „sonnenverwöhnte Region“ um Fröhnd biete sich geradezu an, um einen Solarpark zu erstellen und so einen Beitrag zur Förderung der regenerativen Energien zu leisten.
Die Bürgermeisterin hält die ins Auge gefasste Fläche für sehr gut geeignet, da sie kaum einsehbar sei. Gleichzeitig sei mit der jetzt getroffenen Entscheidung davon auszugehen, dass es keinen Wildwuchs ähnlicher Anlagen auf Fröhnder Gemarkung geben wird.
Mit den notwendigen Schritten zur Realisierung der Solaranlage soll bereits im ersten Quartal des neuen Jahres begonnen werden. Energiedienst will so schnell wie möglich einen städtebaulichen Vertrag über die Planung eingehen. Danach soll ein Bebauungsplan erstellt werden. Im Idealfall soll im zweiten oder dritten Quartal des nächsten Jahres die Baugenehmigung vorliegen, so dass die Erstellung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage noch im Jahr 2020 erfolgen kann.