Das Schreckensszenario wurde weiter ausgeschmückt. Wer einen Zaun aus welchen Gründen auch immer aufstelle, sei für Schäden jeder Art verantwortlich, hieß es. Das betreffe in erster Linie Spaziergänger und Wanderer, nicht zuletzt aber auch Skifahrer, die nicht mehr wie gewohnt querbeet durch die Landschaft streifen könnten, wenn große Flächen eingezäunt sind, und die bei entsprechenden Schneehöhen einen Zaun zwar nicht sehen, aber darüber stolpern könnten.
So richtig helfen konnten Argumente wie die eines Ratsmitglieds, dass Landwirte, die nichts machen, auch garantiert keinerlei Vergütungen bekommen, nichts. Und wenig hilfreich war auch der Hinweis, dass mit den Vorschriften lediglich EU-Recht umgesetzt werde, das von Fröhnder Seite nicht anfechtbar sei.
Bernhard Stiegeler zum Beispiel fuhr dem so argumentierenden Bürgermeister in die Parade. „EU-Recht hin oder her. In Deutschland ist es leider so, dass dieses Recht nie angepasst wird, sondern dass meist noch eins draufgesetzt wird“, ärgerte sich der Gemeinderat.
Jeden Antragsteller individuell behandeln
Beschlossen wurde am Ende, jeden Antragsteller mehr oder weniger individuell zu behandeln, grundsätzlich aber dem Wunsch, einen Zaun erstellen zu dürfen, unter Hinweis auf die eventuellen Besonderheiten der Gebiete zu entsprechen. Engesser versprach, Abweichungen in Einzelfällen mit dem Gremium zu besprechen. Aber er hoffe auch, dass sich die Antragsflut in Grenzen halte: „Wer weiß, vielleicht bleibt es bei den drei Anträgen, die wir jetzt haben.“