Fröhnd Solar

Die Oberbadische
Der Hang, an dem die Photovoltaik-Freiflächenanlage in Fröhnd geplant war. Da es sich um eine Biotopfläche handelt, kann das Projekt nun nicht realisiert werden. Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Energie: Nicht kartiertes Biotop verhindert Freiflächen-Photovoltaikanlage in Fröhnd

Ein bisher nicht bekanntes und nicht kartiertes Biotop mit dem sogenannten Borstgrasrasen bringt jetzt das Aus für das geplante Photovoltaik-Projekt von Energiedienst in Fröhnd. Die ließ das Unternehmen gestern per Pressemitteilung wissen.

Fröhnd. Auf einem 16 000 Quadratmeter großen Hanggrundstück im Fröhnder Ortsteil Künaberg war eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1,5 Megawatt Peak (MWp) geplant. Das vorgesehene Grundstück, das derzeit als Viehweide genutzt wird, ist fast vollständig von dem geschützten Borstgrasrasen bewachsen.

Christoph Umbricht, Bereichsleiter Photovoltaik bei Energiedienst, nimmt den Rückschlag beim Photovoltaik-Projekt sportlich: „Das Biotop macht uns einen Strich durch die Rechnung. Wer größere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien entwickelt, weiß aber, dass Projekte aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen abgebrochen werden.“ Energiedienst erzeugt Ökostrom aus Wasserkraft am Hochrhein und im Schwarzwald. Mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Region sollen die Kapazitäten für umweltfreundliche Stromerzeugung weiter ausgebaut werden. Umbricht zeigt sich trotz der Entwicklung in Fröhnd zuversichtlich: „Aktuell arbeiten wir an mehreren Projekten, die unterschiedlich weit entwickelt sind. Wir sind überzeugt, dass wir mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Südbaden zu einer klimaneutralen Zukunft beitragen können.“

Fröhnds Bürgermeister Michael Engesser bedauert das Ende des Projekts: „Es ist wirklich schade, dass die Freiflächen-Photovoltaikanlage am geplanten Standort nicht gebaut werden kann. Wir hätten hier eine Möglichkeit gehabt, umweltfreundlich Strom in unserer Gemeinde zu erzeugen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir sind aber weiter offen für solche zukunftsgerichteten Projekte auf unserer Gemarkung.“

Erst ein von Energiedienst beauftragtes Planungsbüro entdeckte den Borstgrasrasen unmittelbar vor der öffentlichen Projektauflage, dem sogenannten Aufstellungsbeschluss. Nachdem es über das Biotop informiert wurde, teilte das Landratsamt Lörrach als untere Naturschutzbehörde Energiedienst mit, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Grundstück nicht zulässig ist. Für die Definition, ob ein Biotop vorliegt, kommt es nicht nur auf das Borstgras selbst, sondern auch auf die genaue Zusammensetzung der Pflanzengemeinschaft an. In den öffentlichen Planungsunterlagen war das Vorhandensein dieser geschützten Pflanzengemeinschaft nicht vermerkt und konnte deshalb in den vorhergehenden Planungsschritten nicht erkannt werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Borstgrasrasen sind seit Jahrhunderten ein prägendes Landschaftselement in Baden-Württemberg, im Schwarzwald bestehen großflächige Vorkommen.

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