Zuschauer müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, das heißt eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.
Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Die Gastmannschaft kann den Nachweis für das gesamte Team nach wie vor über das vom SBFV bereitgestellte Formular erbringen. Der Verband weist zudem darauf hin, dass lokale Behörden strengere Regeln erlassen können und bittet seine Vereine, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen.
Der Spielbetrieb im SBFV soll den zum Großteil Immunisierten weiterhin ermöglicht werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ohnehin schon viele Spielklassen bereits in der Winterpause sind. Der Verbandsvorstand wird die aktuellen Entwicklungen der Infektionszahlen und die mit der neuen Corona-Verordnung verbundenen Herausforderungen für die Vereine auch weiterhin beobachten und gegebenenfalls auch kurzfristig reagieren.