Fußball 2G für alle auf dem Platz

SB-Import-Eidos

Fußball Alarmstufe II und neue CoronaVO Sport in BW – der SBFV informiert

In Baden-Württemberg gilt seit dem 24. November 2021 eine neue Corona-Verordnung, die in der Alarmstufe II weitere Einschränkungen vorsieht. Auch die Verordnung für den Sport sei aktualisiert und am Freitagabend notverkündet worden, teilte der Südbadische Fußballverband mit. Ungeachtet dessen soll der Spielbetrieb auch unter den verschärften Bedingungen fortgesetzt werden.

Freiburg (pd). Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, das heißt unter anderem Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und Funktionsteams gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. Das heißt, der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.

Sonderregelungen gelten auch weiterhin für Beschäftige im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften, aber auch für Selbstständige. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler, Trainer, Medienvertreter oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test).

Zum Kreis des Beschäftigten zählen insbesondere alle Vertragsspieler sowie alle durch einen Arbeitsvertrag an den Verein gebundenen Trainer. Nicht mehr zu den Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und Trainer, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale ihrer Tätigkeit nachgehen.

Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft

Zuschauer müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, das heißt eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Die Gastmannschaft kann den Nachweis für das gesamte Team nach wie vor über das vom SBFV bereitgestellte Formular erbringen. Der Verband weist zudem darauf hin, dass lokale Behörden strengere Regeln erlassen können und bittet seine Vereine, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen.

Der Spielbetrieb im SBFV soll den zum Großteil Immunisierten weiterhin ermöglicht werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ohnehin schon viele Spielklassen bereits in der Winterpause sind. Der Verbandsvorstand wird die aktuellen Entwicklungen der Infektionszahlen und die mit der neuen Corona-Verordnung verbundenen Herausforderungen für die Vereine auch weiterhin beobachten und gegebenenfalls auch kurzfristig reagieren.

Vorerst keine Auswirkungen auf den Spielbetrieb

„Die Fortführung des Spielbetriebes mit der Alarmstufe II und der neuen Corona-Verordnung halte ich für richtig. Dennoch werden wir auf weitere coronabedingte Einschränkungen umgehend reagieren. Mein erneuter Appell an alle ungeimpften Mitglieder der Vereine: lasst euch impfen, denn jede Impfung zählt und erleichtert uns einen Spiel- und Trainingsbetrieb im neuen Jahr,“ so der dringende Aufruf von SBFV-Präsident Thomas Schmidt.

Umfrage

Bettina Stark-Watzinger

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für Zivilschutzübungen an Schulen ausgesprochen. Damit sollen Schüler besser auf den Kriegsfall, Pandemien und Naturkatastrophen vorbereitet werden. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading