Fußball Verband für vorzeitiges Ende

Die Oberbadische
Der Ball soll nach dem Willen des SBFV in dieser Runde nicht mehr rollen. Der durch die Quotienten-Regelung ermittelte Meister steigt auf. Foto: Mirko Bähr Foto: Die Oberbadische

SBFV: Saisonschluss am 30. Juni / Quotienten-Regelung /Delegierte entscheiden bei außerordentlichem Verbandstag

Trio für vorzeitiges Ende: Die drei Baden-württembergische Fußballverbände, darunter auch der Südbadische Fußballverband (SBFV), sprechen sich einhellig für die Beendigung der aktuellen Saison zum 30. Juni 2020 aus. Das letzte Wort haben aber die Delegierten eines außerordentlichen Verbandstages im Juni, der voraussichtlich virtuell stattfinden wird.

Von Mirko Bähr

Lörrach. Die aktuelle Fassung der Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sieht laut Pressemitteilung des SBFV weiter „umfassende Beschränkungen vor, die die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen“.

Durch Lockerungen hätten zwar Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wieder in Betrieb genommen werden können, so dass ein Training unter Beachtung strenger Vorgaben stattfinde, doch sei nach diesem Stufenplan aber weiterhin „nicht abschätzbar“, wann Mannschaftssport wieder erlaubt sei. „Die Gremien aller drei Fußball-Landesverbände sehen daher keine Möglichkeiten mehr, die Meisterschaftsrunden regulär bis zum 30. Juni zu beenden.“

Die drei Verbände haben in Abstimmung untereinander sowie auf Grundlage der rechtlichen und behördlichen Rahmenbedingungen nun das weitere Vorgehen beschlossen: Die Saison soll zum 30. Juni beendet werden, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen.

Aus der SBFV-Satzung und den Ordnungen würden sich Verpflichtungen gegenüber den am Spielbetrieb teilnehmenden Mitgliedsvereinen ergeben. Diese bestehen laut der Medienmitteilung insbesondere darin, die Meisterschaften im ausgeschriebenen Spieljahr auszutragen, sportliche Meister und Aufsteiger zu ermitteln sowie eine ordnungsgemäße Durchführung der Folgesaison zu gewährleisten. „Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist es dem SBFV unmöglich oder unzumutbar, einzelne Verpflichtungen zu erfüllen, weswegen eine Abwägungsentscheidung auf Grundlage der aktuellen Situation zu treffen ist.“ Der SBFV habe alle möglichen Szenarien ausgiebig geprüft, insbesondere auch auf deren rechtliche Vertretbarkeit.

Zwei Optionen bleiben demnach übrig: Variante eins würde die Beendigung der Saison regulär zum 30. Juni mit Wertung der bisher sportlich erzielten Ergebnisse beinhalten. Die zweite wäre: Das Fortführen der Saison über den 30. Juni hinaus mit frühestem Start am 1. September.

Sollten sich die Delegierten des Verbandstags für Variante eins aussprechen, würden – da ja keine Meisterschaftsspiele mehr ausgetragen werden – die direkten Aufsteiger der einzelnen Spielklassen über den Quotienten der bisher erzielten Punkte und der ausgetragenen Spiele ermittelt werden. „Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten“, schreibt der SBFV. Die Quotientenregelung besagt, dass die erreichte Punktzahl durch die ausgetragenen Spiele dividiert wird.

„Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden können, und zwar so rechtzeitig, dass diesen in jedem Fall die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/21 möglich ist.“ Die Quotienten-Regelung habe gegenüber der Alternative, den Aufsteiger beispielsweise anhand der Vorrundentabelle zu ermitteln, den Vorteil, dass jedes ausgetragene Spiel tatsächlich berücksichtigt werde und dies der Absolvierung sämtlicher Spiele am nächsten komme. Weitere Platzierungen, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigten, sollen nicht ermittelt werden.

Absteiger sollen ebenfalls nicht ermittelt werden: „Dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg und daher nicht auf Grundlage einer Quotienten-Regelung erfolgen soll.“

Dies hat zwar zur Folge, dass im darauffolgenden Spieljahr aufgrund der Aufstockung ein verschärfter Abstieg erfolgen muss, was aber vertretbar erscheint.

Alternativ bestehe auch die Möglichkeit, die Spielzeit 2019/20 nach einer längeren Pause frühestens ab dem 1. September fortzusetzen. „Dafür spricht, dass Meister, Aufsteiger sowie Absteiger im Rahmen einer vollständigen Spielrunde ermittelt werden“, schreibt der SBFV. „Dagegen spricht aber insbesondere das Risiko, Aufsteiger erst zu einem Zeitpunkt ermitteln zu können, zu dem übergeordnete Spielklassen bereits den Spielbetrieb des Spieljahres 2020/21 wieder begonnen haben. Zudem würde die Saison erst nach der Transferperiode vom 1. Juli bis 31. August fortgesetzt werden, so dass gravierende Veränderungen der Mannschaftskader und somit deutlich geänderte Wettbewerbsbedingungen zu erwarten sind. Auch im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.“

Gelten soll die Entscheidung dann in allen Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von den Verbandsliga bis zu den Kreisligen. Der SBFV wird sich außerdem dafür einsetzen, dass auch die Gesellschafterversammlungen der Oberliga Baden-Württemberg und der Regionalliga Südwest in diesem Sinne entscheiden.

Nach Abwägung aller relevanten Aspekte sei das Modell „Weiterspielen“ aus Sicht der Verbandsgremien weniger interessengerecht. Das ist der Grund, warum sich drei Fußballverbände für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni aussprechen. Eine zentrale Rolle habe dabei gespielt, eine landesweit einheitliche Regelung zu finden.

SBFV-Präsident Thomas Schmidt ist zufrieden: „Wir haben uns in den vergangenen Wochen intensiv im Verband, aber auch mit unseren baden-württembergischen Nachbarn ausgetauscht und beraten. Unser Ziel dabei war es immer, eine besonnene Lösung mit Augenmaß zu finden. Mit dem nun erarbeiteten Vorschlag und der gemeinsamen Vorgehensweise im Land ist uns das meiner Meinung nach – unter den gegebenen Umständen – gelungen. Das zeigt uns, dass der Fußball in Baden-Württemberg zusammensteht.“

Es wird nun ein außerordentlicher Verbandstag im Juni 2020 einberufen, der laut SBFV voraussichtlich virtuell stattfinden wird. Darüber hinaus werden die Mitgliedsvereine, die schriftlich sowie in einer am gestrigen Abend erfolgten Info-Videokonferenz umfassend informiert wurden, die Gelegenheit haben, sich zu äußern. „Schließlich soll eine endgültige Bestätigung der Beschlussfassung durch die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages erfolgen.“ Es soll auch die Möglichkeit bestehen, alternativ für eine Saisonfortsetzung ab dem 1. September 2020 zu stimmen.

Vorgesehen ist ein Termin zwischen dem 6. und 27. Juni. Die finale Terminfestlegung ist noch nicht erfolgt, da es hierbei zum einen noch diverse Fristen zu beachten gilt, zum anderen ein gemeinsamer Termin in Baden-Württemberg gefunden werden soll.

Schmidt: „Uns ist bewusst, dass sich viele Vereine eine frühere, verbindliche Entscheidung wünschen. Aber es ist uns wichtig, dass die Delegierten des Verbandstags durch ihr Votum unsere Haltung bestätigen.“

Beim SBFV-Verbandstag, der aufgrund der rechtlichen Statuten zwingend durchgeführt werden muss, sind 200 Vereinsvertreter sowie Verbandsvorstand und Ehrenmitglieder stimmberechtigt. Der Bezirk Hochrhein ist mit 27 Stimmen vertreten.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading