„Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden können, und zwar so rechtzeitig, dass diesen in jedem Fall die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/21 möglich ist.“ Die Quotienten-Regelung habe gegenüber der Alternative, den Aufsteiger beispielsweise anhand der Vorrundentabelle zu ermitteln, den Vorteil, dass jedes ausgetragene Spiel tatsächlich berücksichtigt werde und dies der Absolvierung sämtlicher Spiele am nächsten komme. Weitere Platzierungen, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigten, sollen nicht ermittelt werden.
Absteiger sollen ebenfalls nicht ermittelt werden: „Dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg und daher nicht auf Grundlage einer Quotienten-Regelung erfolgen soll.“
Dies hat zwar zur Folge, dass im darauffolgenden Spieljahr aufgrund der Aufstockung ein verschärfter Abstieg erfolgen muss, was aber vertretbar erscheint.
Alternativ bestehe auch die Möglichkeit, die Spielzeit 2019/20 nach einer längeren Pause frühestens ab dem 1. September fortzusetzen. „Dafür spricht, dass Meister, Aufsteiger sowie Absteiger im Rahmen einer vollständigen Spielrunde ermittelt werden“, schreibt der SBFV. „Dagegen spricht aber insbesondere das Risiko, Aufsteiger erst zu einem Zeitpunkt ermitteln zu können, zu dem übergeordnete Spielklassen bereits den Spielbetrieb des Spieljahres 2020/21 wieder begonnen haben. Zudem würde die Saison erst nach der Transferperiode vom 1. Juli bis 31. August fortgesetzt werden, so dass gravierende Veränderungen der Mannschaftskader und somit deutlich geänderte Wettbewerbsbedingungen zu erwarten sind. Auch im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.“
Gelten soll die Entscheidung dann in allen Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von den Verbandsliga bis zu den Kreisligen. Der SBFV wird sich außerdem dafür einsetzen, dass auch die Gesellschafterversammlungen der Oberliga Baden-Württemberg und der Regionalliga Südwest in diesem Sinne entscheiden.
Nach Abwägung aller relevanten Aspekte sei das Modell „Weiterspielen“ aus Sicht der Verbandsgremien weniger interessengerecht. Das ist der Grund, warum sich drei Fußballverbände für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni aussprechen. Eine zentrale Rolle habe dabei gespielt, eine landesweit einheitliche Regelung zu finden.
SBFV-Präsident Thomas Schmidt ist zufrieden: „Wir haben uns in den vergangenen Wochen intensiv im Verband, aber auch mit unseren baden-württembergischen Nachbarn ausgetauscht und beraten. Unser Ziel dabei war es immer, eine besonnene Lösung mit Augenmaß zu finden. Mit dem nun erarbeiteten Vorschlag und der gemeinsamen Vorgehensweise im Land ist uns das meiner Meinung nach – unter den gegebenen Umständen – gelungen. Das zeigt uns, dass der Fußball in Baden-Württemberg zusammensteht.“
Es wird nun ein außerordentlicher Verbandstag im Juni 2020 einberufen, der laut SBFV voraussichtlich virtuell stattfinden wird. Darüber hinaus werden die Mitgliedsvereine, die schriftlich sowie in einer am gestrigen Abend erfolgten Info-Videokonferenz umfassend informiert wurden, die Gelegenheit haben, sich zu äußern. „Schließlich soll eine endgültige Bestätigung der Beschlussfassung durch die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages erfolgen.“ Es soll auch die Möglichkeit bestehen, alternativ für eine Saisonfortsetzung ab dem 1. September 2020 zu stimmen.
Vorgesehen ist ein Termin zwischen dem 6. und 27. Juni. Die finale Terminfestlegung ist noch nicht erfolgt, da es hierbei zum einen noch diverse Fristen zu beachten gilt, zum anderen ein gemeinsamer Termin in Baden-Württemberg gefunden werden soll.
Schmidt: „Uns ist bewusst, dass sich viele Vereine eine frühere, verbindliche Entscheidung wünschen. Aber es ist uns wichtig, dass die Delegierten des Verbandstags durch ihr Votum unsere Haltung bestätigen.“
Beim SBFV-Verbandstag, der aufgrund der rechtlichen Statuten zwingend durchgeführt werden muss, sind 200 Vereinsvertreter sowie Verbandsvorstand und Ehrenmitglieder stimmberechtigt. Der Bezirk Hochrhein ist mit 27 Stimmen vertreten.