Gemeindevollzugsdienst Parksünder gibt’s an jedem Tag

Christoph Schennen
Dennis Jehle überprüft, ob ein Parkschein im Auto liegt – und ob die Automaten funktionieren. Foto: Christoph Schennen

Auf Kontrollgang mit einem „Stadtsheriff“ in der Schopfheimer Innenstadt.

Wer in der Innenstadt parkt, muss an einem der Automaten ein Ticket lösen. Das aber tut nicht jeder, wie ein kleiner Rundgang mit Dennis Jehle, Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts (GVD), an einem Montagnachmittag verdeutlicht. Insgesamt gehören dem städtischen Vollzugsdienst derzeit drei Mitarbeiter an.

Schon kurz nach Beginn der Patrouille in der Innenstadt hat Dennis Jehle einen Parksünder entdeckt. Bei einem Auto mit Schweizer Kennzeichen fehlt der obligatorische Zettel, der anzeigt, bis wann das Fahrzeug parken darf. Mit einem smartphonegroßen Gerät fotografiert Jehle das Autokennzeichen und die Windschutzscheibe, gibt in einer Software auf dem Gerät Kennzeichen, Tatzeit und Delikt ein und klemmt dann einen Zettel unter einen der Scheibenwischer, um darauf hinzuweisen, dass bald unerfreuliche Post vom Amt kommt.

Transporter steht mitten vor der Einfahrt

Man staunt, wie viele Autofahrer sich nicht an Regeln halten. Vor dem Reformhaus an der Hauptstraße parkt eine Frau. Sie will aber nichts entladen, sondern wartet auf jemanden. Jehle weist sie daraufhin, dass sie dort nicht parken darf, verzichtet aber darauf, das Bußgeld zu erheben.

In Höhe des IT-Service-Geschäfts sieht er zwei Autos, deren Halter zwar auf den dafür vorgesehenen Flächen parken, aber kein Parkticket gelöst haben. Einer hat unter die Windschutzscheibe einen Schein gelegt, der ihn als Mitarbeiter einer Firma im Landkreis ausweist. Das freilich geht nicht als gültiger Parkschein durch – der Halter bekommt einen Strafzettel.

Der Verwaltungsmitarbeiter läuft dann einige Meter weiter Richtung Kreisel und biegt rechterhand in die Tiefgarage ein. Dort parkt ein kleiner Transporter mitten vor der Einfahrt in die unterirdische Ebene. Den fehlenden Parkschein kann der GVD-Mitarbeiter dem Fahrzeughalter nun nicht vorwerfen, schließlich steht er ja auf keinem gebührenpflichtigem Parkplatz – sondern im Halteverbot.

Kurzzeitig parken nur mit Parkschein

Zu Jehles Aufgaben gehört es auch, die Funktionsfähigkeit der Automaten zu überprüfen. Er wirft testweise eine Münze in den Schlitz, mit der ein Parkschein ausgedruckt wird. Nähert sich die Papierrolle ihrem Ende, druckt der Automat die Worte „Paper Warning“ auf den ausgegebenen Zettel – die Rolle muss dann demnächst ausgewechselt werden.

In der Hebelstraße entdeckt er ein Fahrzeug ohne Parkticket, sieht aber, dass die Halterin heransprintet und darauf hinweist, dass sie keine Zeit mehr hatte, sich ein Ticket zu ziehen. Ein solches braucht man auch dann, wenn man für einen Kurzeinkauf nur 15 Minuten – kostenlos – parkt. Jehle drückt ein Auge zu und belässt es bei einer mündlichen Ermahnung.

Einige Minuten vorher aber muss er einen Autofahrer belangen, der sein Auto in einem mit Querstreifen markierten Bereich an der Einfahrt zur Hebelstraße abgestellt hat, was eindeutig verboten ist. In der Hebelstraße kommt noch ein Rollstuhlfahrer auf ihn zu und meldet, dass zwischen dem abgesperrten Bereich neben einem Restaurant und einem Tisch vor dem Speiselokal so wenig Platz ist, dass er mit seinem Rollstuhl nicht durchkommt. Dieses Problem ist zwischenzeitlich behoben. Auf Veranlassung wurde der Tisch entfernt, so dass nun wieder eine gute Durchgängigkeit im Gehwegbereich gegeben ist.

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