Dem Mann, der sich vor Gericht zu verantworten hatte, wird zur Last gelegt, im Rahmen von Tiefbauarbeiten im Gemeindegebiet Kleines Wiesental und Schönau das durch Bauarbeiten angefallene Aufbruch- und Aushubmaterial ohne die erforderlichen Genehmigungen zwischengelagert zu haben. Der dort gelagerte Asphaltaufbruch soll zumindest teilweise polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoff enthalten haben, wobei die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten worden seien, heißt es in der Anklageschrift.