Grenzach-Wyhlen „69 Euro sind überzogen“

Die Oberbadische
Weil der „Emi“ Fußgängern vorbehalten ist, darf man ihn lediglich mit Sondererlaubnis befahren. Foto: Tim Nagengast Foto: Die Oberbadische

AWO-Jubiläum: Benz wendet sich ans Landratsamt

Grenzach-Wyhlen (tn). Nachdem das Landratsamt Lörrach dem DRK-Ortsverein Grenzach-Wyhlen die zunächst in Aussicht gestellte Verwaltungsgebühr von 69 Euro für die im Rahmen des AWO-Jubiläums mit Kunsthandwerkermarkt nötige Zufahrtserlaubnis zum Emilienpark doch nicht eingefordert hat (wir berichteten), regt sich auch Tage nach der Veranstaltung bei einigen Marktbeschickern sowie den Veranstaltern HGV und AWO weiterhin Unmut. 69 Euro Gebühren für ein einfaches Stück Papier, um mittels Ausnahmegenehmigung den Fußweg im Emilienpark befahren zu dürfen, sei einfach zu teuer, lautet der Tenor.

Bürgermeister Tobias Benz hat diesen Ball aufgegriffen und sich nun schriftlich an den zuständigen Dezernenten im Landratsamt, Ulrich Hoehler, gewandt. Benz schreibt in seinem Brief von „massiven Beschwerden und Kritik sowie der Rückmeldung, dass es unter diesen Umständen eine derartige Veranstaltung nicht mehr geben werde“. Er selbst, so Benz, fände dies sehr schade. „Ich persönlich finde die Höhe der Gebühr unverhältnismäßig und kann den Ärger der Aussteller nachvollziehen, zumal es sich bei den Organisatoren der Veranstaltungen um einen gemeinnützigen (HGV) und sozialen (AWO) Verein handelt“, schreibt der Rathauschef an Hoehler.

Er bittet um Prüfung, ob für gemeinnützige Veranstalter keine Befreiung von der Verwaltungsgebühr für die Ausnahmegenehmigung möglich sei und damit eine Rückerstattung oder zumindest eine Minderung für die Aussteller erfolgen könnte. „Auch übersteigt die Verwaltungsgebühr von 69 Euro aus meiner Sicht den tatsächlichen Verwaltungsaufwand deutlich, zumal es sich ja für die Aussteller im Kern um identische Bescheide handelt, bei denen nur die Anschrift/Anrede ausgetauscht wird“, ergänzt Benz.

Wie ein Aussteller im Gespräch mit unserer Zeitung bekräftigte, wäre es für ihn billiger gewesen, keine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sondern „einfach so“ in den Emilienpark zu fahren. Das in einem solchen Fall drohende Bußgeld liege nämlich deutlich unter den 69 Euro, welche das Landratsamt für die Ausnahmegenehmigung fordere.

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