Grenzach-Wyhlen Ab wann ist ein Kind „krank“?

Tim Nagengast
„Nur Schnupfen“ oder so krank, dass das Kind besser daheim bleiben sollte? Um Fragen wie diese drehte es sich im Rahmen einer Debatte im Hauptausschuss in Grenzach-Wyhlen. Foto:  

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen plant eine neue Benutzungsordnung für die kommunalen Kindergärten. Die sorgte im Hauptausschuss für Diskussionen.

Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses des Gemeinderats ist eine intensive Debatte darüber entbrannt, wie mit kranken Kindergartenkindern umzugehen ist. Hintergrund ist, dass der Gemeinderat am Dienstag, 28. März, eine neugefasste Benutzungsordnung für die fünf kommunalen Kindergärten beschließen soll. So manches Ausschussmitglied stieß sich im Rahmen der Vorberatungen an einigen im Entwurf des Papiers enthaltenen Formulierungen.

Wann ist krank „krank“?

Ab wann ist krank wirklich „krank“? Ab wann ist das Kind daheim zu lassen oder nicht? Muss man Eltern wirklich ganz genaue Vorgaben machen oder kann man ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand beziehungsweise „Kenntnis“ des eigenen Kindes voraussetzen? Was muss man wie schriftlich fixieren und in Paragrafenform gießen, um auf der sicheren Seite zu sein?

Allesamt Fragen, auf die es weder im Gremium noch auf der Verwaltungsbank abschließende Antworten gab.

Immer eins mit „Rotznase“

Ratsmitglied Ingrid Fränkle (Grüne) – als gelernte Erzieherin mit diesem Themenkomplex im Berufsalltag laufend selbst konfrontiert – warf die Frage auf, ob man in die neue Benutzungsordnung für die fünf kommunalen Kindertageseinrichtungen wirklich hineinschreiben sollte, dass „erkältete“ Kindergartenkinder zuhause gelassen werden müssen. „Wenn wir so was durchsetzen würden, hätten wir leere Kindergärten“, sagte Fränkle mit Blick auf die Realität, dass man eigentlich in jeder Kindergruppe – egal wo – immer ein paar Kinder mit „Rotznase“ hat.

Auf das Gefühl vertrauen

Fränkles Fraktionskollegin Annette Grether appellierte an das Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand der Eltern: „Nicht jeder von uns ist Arzt. Wir sollten die Definition, wann ein Kind krank ist, doch dem Gefühl der Eltern überlassen, anstatt in unserer Benutzungsordnung Krankheiten aufzulisten.“

Jutta van Dick (FW) zeichnete das Bild einer alleinerziehenden Mutter mit Kind, die berufstätig ist: „Die kann doch dann nicht immer einfach daheimbleiben, nur weil das Kind einen Schnupfen hat.“ Ein Kind, das lediglich verschnupft sei, könne normalerweise in die Kita, zeigte van Dick sich überzeugt.

Immunisierung wichtig

So ähnlich sah es auch ihre Fraktionskollegin Carola Lambelet, die selbst Ärztin und Mutter dreier Kinder ist. „Wir sind früher alle mit Husten und Schnupfen zur Schule gegangen“, sagte Lambelet. Außerdem müssten Kinder die Gelegenheit bekommen, sich zu immunisieren, „und auch das geschieht in den Kitas“. Kranke Kinder sollten selbstverständlich daheim gelassen werden, „aber doch nicht bei einem kleinen Schnupfen“.

Masernimpfung ist Pflicht

Und auch ein weiterer Paragraf erwies sich im Verlauf der Debatte als Stolperstein. Dabei ging es um die Möglichkeiten zum Ausschluss von Kindern aus den Betreuungseinrichtungen. Möglich wird ein solcher unter anderem dann, „wenn erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Sorgeberechtigten und Kindertageseinrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches nicht ausgeräumt werden können“, wie es im Entwurf heißt.

Sozialabteilungsleiterin Marlen Geheeb unterstrich die Bedeutung dieses Absatzes. Obwohl es ja einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gebe. Die Einrichtungsleitungen der Kitas hätten explizit um die Aufnahme eines solchen Passus in die Benutzungsordnung gebeten, sagte Geheeb.

Und wenn Eltern Impfgegner sind?

Fixiert ist in dem neuen Regelwerk auch, dass nur gegen Masern geimpfte Kinder eine der genannten Einrichtungen besuchen dürfen. Dies sei Gesetz, sagte Geheeb. Auf Nachfrage von Jutta van Dick („Was ist, wenn Eltern Impfgegner sind?“) präzisierte sie, dass es in Grenzach-Wyhlen in solchen Fällen bisher noch keine juristischen Klagen gegeben habe.

Der Ausschuss hat dem Gemeinderat am Ende der langen Debatte einmütig die Annahme des Papiers in der vorgelegten Version empfohlen.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading