Grenzach-Wyhlen Alte Gärtnerei soll überbaut werden

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Die Planungen des Investors sehen den Erhalt des alten Bestandsgebäudes vor. Neben diesem soll an der Ortsdurchfahrt ein Mehrfamilienhaus entstehen, dahinter zwei Reihen mit jeweils sieben Einfamilienhäusern. Diese sollen sich eine Tiefgarage teilen. Wichtig: Diese Visualisierung zeigt lediglich einen Vorentwurf. Visualisierung: zVg/Kirchner Architekten Foto: Kirchner Architekten

Innenverdichtung: Grundstückseigner plant Erbpachtmodell, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen

Grenzach-Wyhlen. Das Gelände einer ehemaligen Gärtnerei am östlichen Ortseingang von Grenzach soll überbaut werden. Gemeinsam mit dem Freiburger Bauträger Pöpperl will der Eigentümer an der Markgrafenstraße ein Mehrfamilienhaus mit rund zwölf Wohneinheiten und dahinter zwei Reihen mit jeweils sieben Einfamilienhäusern errichten.

Altbau bleibt bestehen

Wie am Dienstagabend im Gemeinderat klargestellt wurde, sollen lediglich die Frei- und die Wirtschaftsflächen neu bebaut werden. Das alte Gärtnereigebäude an der Grenzacher Ortsdurchfahrt wollen die Projektträger nämlich erhalten. Es wird keine historische Bebauung geopfert. Zudem sehen die bisherigen Planungen – sie befinden sich noch im Vorentwurfsstadium – analog zur Umgebungsbebauung für das Mehrfamilienhaus ein Zeltdach und für die Reihenhäuschen Satteldächer vor. Unter letzteren soll sich eine gemeinsame Tiefgarage befinden. Die Verkehrserschließung soll von der B 34 her erfolgen.

Gemeinderat segnet nötige Bebauungsplanänderung ab

Immer wieder mal hatte es in der Vergangenheit Pläne und Ideen für eine Bebauung des Gärtnereiareals zwischen Markgrafenstraße, Ob dem Dorf und Buckmatten gegeben. Die nun vorgelegte Variante sei sehr konkret, sagte Bürgermeister Tobias Benz. Sie biete zudem eine günstige Gelegenheit, um den Bebauungsplan „Hauptstraße-Kronacherstraße“ an die heutige Zeit anzupassen, wie Benz festhielt. Das Projekt liegt nämlich in dessen Geltungsbereich.

Benz: "Bestehender Bebauungsplan ist nicht mehr zeitgemäß"

Und mit einem Bebauungsplan von 1991 sei einfach keine zeitgemäße Bebauung möglich. Es gelte nun dem Bauherren entgegenzukommen. Konkret soll dies durch die Vergrößerung eines Baufensters um sechs Meter nach Norden und die Verschiebung eines weiteren Baufensters geschehen. „Also relativ geringe Änderungen“, wie Benz fand und damit das Gremium auf seiner Seite hatte. Der Gemeinderat ließ die Bebauungsplanänderung am Ende einmütig passieren. Lediglich Leon Intveen (SPD) enthielt sich der Stimme.

MIttleres Preissegment dank Erbpachtlösung

Das Bauprojekt auf dem Gärtnereigelände weist eine Besonderheit auf: Das Vorhaben soll auf Erbpachtbasis umgesetzt werden, um Wohnraum im mittleren Preissegment zu ermöglichen. Die Kosten für die notwendige Bebauungsplanänderung über 8000 bis 10 000 Euro muss der Grundstückseigner tragen.

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