Die bereits Anfang Dezember geplante Fällung des Baumes war von der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) zunächst untersagt worden, nachdem festgestellt worden war, dass der Baum zur denkmalrechtlich mitgeschützten Gartenfläche der Villa gehört und zu dem Zeitpunkt keine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt worden war, wie Stefan Heigl von der Pressestelle des Landratsamts auf Anfrage ausführt. Der Eigentümer der Villa habe den entsprechenden Antrag dann Ende Januar eingereicht. Nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege stünden der Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung für die Beseitigung des Mammutbaums keine denkmalfachlichen Bedenken entgegen, sagt Heigl. Andere Belange als die denkmalrechtlich relevanten seien in diesem Verfahren nicht zu prüfen. Die UDB sei demnach zur Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung verpflichtet. Deshalb habe die UDB die Erlaubnis zur Fällung des Mammutbaums erteilt, hält Heigl fest.
Befeuert durch die Sozialen Medien und darüber verbreitete Gerüchte hatte der Baumriese es in den vergangenen Jahren immer wieder geschafft, fast zum „Politikum“ zu werden. Weil der Eigentümer den alten Baum bereits mehrfach hatte fällen lassen wollen, waren immer wieder Stimmen laut geworden, die einen Erhalt des vermutlich höchsten Baums innerhalb der Grenzacher Bebauung gefordert hatten. Sowohl im Gemeinderat als auch in der Öffentlichkeit waren der Baum und sein ungewisses Schicksal zuletzt ein immer wieder „aufploppendes“ Thema. Dieses Schicksal ist nun endgültig besiegelt.