Grenzach-Wyhlen Altlast darf im Boden bleiben

Tim Nagengast
Der rot umrandete Bereich deckt ungefähr den Teil der früheren Keßlergrube ab, der heute der BASF gehört (der sogenannte Perimeter 2). Während Roche den ihr gehörenden Perimeter 1/3 derzeit ausheben lässt, will die BASF ihren Teil der Grube mithilfe einer Einkapselung sanieren. Unser Archivbild stammt aus dem Jahr 2015. Foto: Tim Nagengast

Keßlergrube: Berufung des BUND wegen Verbindlichkeitserklärung des BASF-Sanierungsplans bleibt erfolglos

Grenzach-Wyhlen - Grünes Licht für BASF: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat die Berufung des BUND zurückgewiesen. Somit kann die Firma BASF ihre Pläne für die Einkapselung der Altlast in ihrem Teil der Keßlergrube (Perimeter 2) weiterverfolgen, was BASF nach eigenem Bekunden auch will.  Der BUND und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen geben sich aber abwartend. Sie sehen nach wie vor viele Fragen als ungeklärt an. Die Firma BASF ist erwartungsgemäß zufrieden und sieht sich bestätigt.

Der VGH Mannheim hat im Anschluss an die am vergangenen Mittwoch durchgeführte mündliche Verhandlung  die Berufung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wegen der Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans für die Altlastenfläche „Perimeter 2“ der Keßlergrube, einer aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube am Rhein in Grenzach, zurückgewiesen.

Rechtsmittelanträge der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und der Schweizer Nachbargemeinden Riehen und Muttenz waren bereits zuvor abgelehnt worden.  Sie galten als bei der Altlastensanierung der Keßlergrube als nicht klageberechtigt. In der Folge unterstützte die Gemeinde Grenzach-Wyhlen den BUND bei dessen juristischen Bemühungen in dieser Sache.

Der Tenor des Urteils sei den Beteiligten gestern bekannt gegeben worden, schreibt der VGH Mannheim in einer Pressemitteilung. Die schriftliche Urteilsbegründung liege aber noch nicht vor.

Das sagt das Gericht:

Dem Urteil liegt laut VGH zufolge unter anderem die Ansicht des 10. Senats zugrunde, dass dem BUND als Umweltverband nur ein eingeschränktes Klagerecht hinsichtlich der mit der Sanierungsmaßnahme verbundenen erstmaligen Eingriffe in die Umwelt – hier konkret der Errichtung einer die Altlast umschließenden Dichtwand mit Oberflächenabdichtung sowie die Förderung von Grundwasser – zustehe.

Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung des Bodenschutzrechts könne er demgegenüber nicht verlangen, weil es sich insoweit um eine Gefahrenabwehrmaßnahme handle, hinsichtlich derer das Gesetz kein Verbandsklagerecht vorsehe.

Das sagt der BUND:

Doch zurück zur schriftlichen Urteilsbegründung: Auf diese wartet nun der BUND Grenzach-Wyhlen, wie Herwig Eggers betont. Sein Verband werde sich nun keineswegs ins Schneckenhaus zurückziehen, sondern die Urteilsbegründung, sobald sie vorliegt, sehr genau lesen. „Wir wollen Anknüpfungspunkte finden.  Die Pläne von BASF sind und bleiben problematisch. Es muss doch eine Möglichkeit geben, dagegen juristisch vorgehen zu können“, hält Eggers fest.

Der BUND werde außerdem seine Fühler ausstrecken und nach Kooperationspartnern suchen. Es gelte, zu verhindern, dass die Altlast wirklich im Boden bleibe und damit als potenzielle Gefahr nachfolgenden Generationen aufgebürdet werde.

Irena Blaha, eine Sprecherin der BUND-Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen, sagt: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF nicht freiwillig eine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – hochtoxische Schadstoffe gleichsam mumifizieren und ihre Beseitigung nachfolgenden Generationen überlassen will.  Für uns ist unerklärlich, warum die Gerichte es für ausreichend halten, dass der Schutz für 50 bis 100 Jahre aufrechterhalten wird, also allenfalls die nächsten beiden Generationen geschützt werden.“

Das sagt der Bürgermeister:

Diese Ansicht teilt auch Bürgermeister Tobias Benz. Genau wie Herwig Eggers stört der Rathauschef sich daran, dass es vor dem VGH eigentlich fast ausschließlich darum gegangen sei, ob der BUND nun klagebefugt sei oder eben nicht. „Inhalte waren so gut wie gar kein Thema, sondern nur die Klagebefugnis selbst“, wundert sich Benz. „Welcher Normalbürger soll das verstehen?“

Der Entscheid der Mannheimer Richter ist für den Grenzach-Wyhlener Rathauschef „ein Rückschlag, der aber zu erwarten war, aber auch nicht das Ende der Geschichte“. Folge man den Argumentationen des Gerichtes, das dem BUND nur ein Verbandsklagerecht für die umweltrechtlichen Eingriffe, aber nicht für bodenschutzrechtliche Belange zuerkannt habe, „dann wäre eigentlich niemand klagebefugt. Höchstens vielleicht ein fiktiver benachbarter Grundstückseigentümer, den es aber nicht gibt“, führt Benz aus.

Für ihn und auch den Gemeinderat werde nun die Frage sein, wo und wie man grundsätzlich klären kann, ob die Einkapselungspläne von BASF „so wirklich okay sind“. „Denn an des Pudels Kern sind wir ja noch gar nicht herangekommen: Wer kümmert sich in 50, in 100 oder in 200 Jahren um das, was da im Boden ist?“, fragt sich Benz.

„Man darf gespannt sein, wie die Mannheimer Urteilsbegründung ausfällt. Dass aber nicht einmal die Revision gestattet wird, das wundert mich sehr. Viele Rechtsfragen sind noch nicht geklärt“, schiebt der Bürgermeister nach.

Er ist nun außerdem gespannt, wie das Leipziger Bundesverfassungsgericht über die Frage der Klagebefugnis der Doppelgemeinde entscheiden wird.

Das sagt die Firma BASF:

„Gestützt auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg wird BASF die Detailplanung zur Sanierung der Keßlergrube weiter fortsetzen“, teilt das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit.. Durch die geplante Einkapselung von Perimeter 2 würden Bevölkerung und Umwelt dauerhaft geschützt.

„Die gewählte Sanierungsmethode entspricht voll und ganz den gesetzlichen Anforderungen und die Einkapselung ist eine vielfach bewährte Sanierungsmethode, die weltweit dem Stand der Technik entspricht“, bekräftigt BASF.

Die Umspundung als Sanierungsmethode bietet BASF zufolge nach einer Bauzeit von nur zwei bis drei Jahren eine rasche Wirksamkeit, stoppe Emissionen bereits kurzfristig und sicher an der Quelle und erreiche die Schutzziele. „Sie erfasst nicht nur ausgewählte, sondern sämtliche Schadstoffe – bekannte und unbekannte – sofort und sicher“, schreibt das Unternehmen.

Die Art und Weise, wie BASF mit Perimeter 2 verfahren wolle, sei als Sanierungsmethode obendrein „bewährt und wird seit Jahrzehnten in Deutschland und weltweit eingesetzt“. Das Fazit von BASF: „Sie ist verhältnismäßig und nachhaltig.“

Weitere Informationen: Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (10 S 141/20).

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading