Der Beschluss trifft erwartungsgemäß auch einige Alt-Anlieger. Hintergrund ist, dass die Gemeinde den südöstlich an das im Werden befindliche Neubaugebiet anschließenden Teil der Straße „Hornacker“ bis zur Straße „Im Rippel“ zwar gebaut, bisher aber noch nicht abgerechnet hat. Dies, weil diese Straße – Amtsdeutsch formuliert – bisher noch nicht „endgültig hergestellt“ worden ist. Nur für „erstmalig endgültig hergestellte“ Straßen können Erschließungsbeiträge geltend gemacht werden. In Grenzach-Wyhlen sind das 95 Prozent, welche die Anlieger zu tragen haben.
Für folgende Anbaustraßen werden Erschließungsbeiträge fällig: die bereits bebaute Straße „Hornacker“ von der Einmündung „Im Rippel“ bis zu ihrem nordwestlichen Ende im Neubaugebiet und das noch namenlose Anbausträßchen, welches von der Straße „Hornacker“ zum Spielplatz sowie zum Wendehammer am Ende des Gisiweges abzweigt. Diese werden in eine gemeinsame Abrechnungseinheit gepackt. Was die Straßen im Neubaugebiet angeht: Diese hat die Firma Stuckert (Gundelfingen), die das Areal entwickelt und bebaut, verkehrstechnisch selbst erschlossen. Dafür bekommt sie von der Gemeinde, wie zuvor vertraglich vereinbart, eine Kostenerstattung.