Die von der Gemeinde Grenzach-Wyhlen betriebene und betreute Mensa hat zwei Angebote für die Schüler des Lise-Meitner-Gymnasiums (LMG) und der Realschule. Zum einen das „Mittagsband“, in dem vorbestelltes Mittagessen abgeholt werden kann, zum anderen die Pausenverpflegung. Letztere kann spontan erworben werden und besteht auch aus zahlreichen Süßwaren. Schnitzelbrötchen gibt es nur freitags. Bezahlt werden diese Artikel mit einer von der Gemeinde ausgedruckten und laminierten Bezahlkarte, auf der eine sechsstellige Kontonummer steht.
Bisher gab es am Schulzentrum eine Kulanzregelung, dass auch mit der bloßen Nennung der Kontonummer bezahlt werden kann, sollte ein Schüler einmal seine Karte vergessen haben. Die – zumindest theoretische – Folge: Ein Kind, das die Kartennummer eines Klassenkameraden kennt, konnte damit bisher in den Pausen Essen kaufen – allein durch das Nennen der Nummer. Die Kosten für das Essen müssten in diesem Fall aber die Eltern des Karteninhabers tragen.
Unübersichtliches System
Ob nun unberechtigte Beträge vom jeweiligen Konto abgebucht worden sind oder nicht, ist für Eltern nicht immer direkt ersichtlich.
Beispiel: In einem Fall waren auf einer Abrechnung Abbuchungen für Eis aufgetaucht, obwohl der Schüler nach eigener Aussage gar kein Eis, sondern einen anderen Artikel gekauft hatte.
Wie so etwas zustandekommen konnte? Indem verschiedene Artikel derselben Preisklasse einfach zusammengefasst wurden.
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Tobias Benz im Namen des Schulträgers, dass die Artikel künftig getrennt ausgewiesen werden sollen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. „Wichtig war aber zunächst ein reibungsloser Start des Bezahlsystems“, entschuldigt er die Zusammenfassung mehrerer Artikel der gleichen Preisklasse.
Missbrauch versus Versehen
Außer dem einen Fall mit 45 Euro Schaden seien der Gemeinde bisher nur drei weitere Fälle von Kontoauffälligkeiten bekannt geworden. Dabei gehe es außerdem um Bagatellbeträge von bis zu drei Euro handle, wie die Gemeinde mitteilt. Hier sei nicht auszuschließen, dass der Kauf vergessen worden oder wegen des schlechten Gewissens (Süßigkeit) zuhause nicht erzählt worden sei. Der vierte bekanntgewordene Fall beruhe auf einem Zahlendreher und konnte somit aufgeklärt werden.
Fehler wird behoben
Neben der eindeutigen Erfassung der Käufe ist das Mensa-Personal des Schulzentrum seit Montag dazu angehalten, beim Bezahlen ohne Karte die Identität des Kindes zu überprüfen.
Weitere Informationen: Es sind momentan etwa 700 Nutzer am Schulzentrum in Grenzach-Wyhlen registriert – mit steigender Tendenz.