Grenzach-Wyhlen Einigung zwischen BASF und Grenzach-Wyhlen

Tim Nagengast
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Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen und die Firma BASF einigen sich über die weitere Entwicklung des 32 Hektar großen Werksgeländes / Grünzug und offener Rheinuferweg

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Zwischen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und BASF besteht endlich Einigkeit darüber, wie das 32 Hektar große Firmenareal weiterentwickelt werden soll. Die jahrelangen, oft schweren Verhandlungen zwischen beiden Seiten sind beendet. Der erzielte Kompromiss komme allen Beteiligten sehr entgegen, wie am Dienstagabend im Gemeinderat beiderseits betont wurde. Im Haus der Begegnung duftete es nach Friedenspfeife, als sowohl der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und der Firma BASF als auch der Änderungsbebauungsplan „Rheinvorland-West“ für das 32 Hektar große Werksgelände einstimmig vom Gemeinderat abgesegnet wurden.

Thema Zimmermann liegt ad acta

Kein Wort mehr über das seit der Zimmermann-Debatte jahrelang arg zerschnittene Tischtuch zwischen Firma und Gemeinde, kein Frust mehr aufgrund des planerischen Eingriffs von kommunaler Seite in die Vorhaben eines Unternehmens auf dessen eigenem Gelände. Stattdessen: Freude, Einigkeit und ein begrabenes Kriegsbeil. Und obendrein die Ankündigung vonseiten der BASF, es nicht bei den jüngsten Millioneninvestitionen am Standort Grenzach (wir berichteten) zu belassen, sondern hier noch draufzusatteln.

"Kein Kompromiss, sondern Gewinn"

„Wir blockieren uns nicht mehr gegenseitig“, resümierte BASF Grenzach-Geschäftsführer George Basrawi zufrieden. Der nun vorgelegte Vertrag sei „viel mehr als nur ein Kompromiss. Er ist ein Gewinn für beide Seiten“. Basrawis Fazit: „Es sind zwar noch Einschränkungen vorhanden, aber in dieser Form gibt es Entwicklungsmöglichkeiten.“

Klage vor VGH Mannheim ist hinfällig geworden

Durch die Einigung von BASF und Gemeinde Grenzach-Wyhlen ist das vor fünfeinhalb Jahren vonseiten des Unternehmens gegen die bisherige Fassung des Bebauungsplans angestrengte Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hinfällig geworden. Es ruhte zuletzt mit der Maßgabe, dass beide Seiten sich einigen.

Was die Gemeinde bekommt:

Im Großen und Ganzen bekommt die Gemeinde Grenzach-Wyhlen das, was sie will: den für Wanderer offenen Rheinuferweg entlang des BASF-Areals, einen öffentlichen Grünzug vom Bahnhof Grenzach hinab bis zum Rhein. Und die Sicherheit, keine zweite „Causa Zimmermann“ mehr zu erleben. Denn der nun aufgestellte Änderungsbebauungsplan für das „Rheinvorland-West“ schließt die Ansiedlung von Betrieben zur Abfallentsorgung auf dem BASF-Werksgelände kategorisch aus. Es sei denn, der zu entsorgende Abfall ist explizit auf diesem Areal angefallen.

Rheinuferweg wird geöffnet

Die Öffnung des Rheinuferwegs für Fußgänger und Radfahrer wäre Basrawi zufolge relativ rasch umsetzbar. Die von der Kommune gewünschte Grünachse vom Bahnhof zum Rhein hinab kann aber nur schrittweise erfolgen. Denn BASF müsste sich dazu – aus Richtung Irgastraße betrachtet – ein Stück weit nach Westen zurückziehen. Ein östlich im Bereich des geplanten Grünzugs stehendes Gebäude wird vom Unternehmen nämlich noch benötigt. Sollte dieses entfallen, kann BASF aber – dem neuen Bebauungsplan sei Dank – dafür ersatzweise auf ein westlich liegendes Baufenster zugreifen.

Der am Dienstag geschlossene städtebauliche Vertrag räumt der Gemeinde überdies Vor- und Ankaufsrechte für bestimmte Teilflächen des Werksgeländes mit Bezug zum Rheinuferweg und dem Grünzug ein.

Was die Firma BASF bekommt:

Auch die BASF Grenzach GmbH ist erhobenen Hauptes aus den langwierigen Verhandlungen gegangen: Sie bekommt weit weniger Leitplanken gesteckt, was die (industrielle) Entwicklung ihres eigenen Areals angeht. Zwar ist – stark vereinfacht gesagt – die Grundstruktur des neuen im Vergleich zum alten Bebauungsplan aus dem Jahr 2016 insgesamt relativ gleich geblieben. Etliche Anpassungen im Sinne von BASF sind aber vorgenommen worden. So sieht der neue, angepasste Bebauungsplan eine Vergrößerung des industriellen Kerns, die Überprüfung von Lärmkontingentierung und Störfallachtungsabständen sowie einen anderen Zuschnitt der Baufelder mit Blick auf Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vor.

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