Der Winter ist mit allen Begleiterscheinungen zurück. Dies mussten in der Nacht zum Freitag vor allem die Bewohner höhergelegener Regionen erfahren, denen sich am frühen Morgen eine schneebedeckte Winterlandschaft präsentierte.
In prächtigem Weiß erstrahlen die Höhenlagen von Grenzach und Wyhlen. Die Rückkehr des Winters erfreut aber nicht nur das Auge, sondern sorgt auch für Verpflichtungen bei den Anwohnern.
Der Winter ist mit allen Begleiterscheinungen zurück. Dies mussten in der Nacht zum Freitag vor allem die Bewohner höhergelegener Regionen erfahren, denen sich am frühen Morgen eine schneebedeckte Winterlandschaft präsentierte.
So auch auf dem Grenzacher Neufeld, wo noch in der Dunkelheit die Streufahrzeuge der Gemeinde ihren Dienst versahen, um die Straßen zu räumen. Dies war vor allem für die steil ansteigenden Bettinger und die Talstraße wichtig.
Die Verkehrssicherungspflicht und die Ortssatzung von Grenzach-Wyhlen zwingen darüber hinaus aber auch Hauseigentümer, die Wege auf ihrem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten. Die Schneeräumpflicht gilt dabei auch für angrenzende Gehwege und Bürgersteige.
Die Gemeinde fordert dazu in regelmäßigen Abständen auch im Gemeinde-Mitteilungsblatt auf, doch nicht überall folgen die Bürger dieser verbindlichen Aufforderung trotz geltender Streupflicht-Satzung, wie sich immer wieder zeigt. Gerade der Regelung sind die Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege verpflichtet. Falls keine Gehwege vorhanden sind, sind entsprechende Flächen am Fahrbahnrand in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Den Gehwegen gleichzusetzen sind Fußwege und Verbindungswege, auch dort liegt die Räum- und Streupflicht bei den Anliegern. Der Schnee sei dann am Rande der Fahrbahn oder des Gehwegs aufzuhäufen, heißt es in der Satzung.
Übrigens: Die oft zu sehende Unsitte, den Schnee wieder auf die bereits geräumte Straße zurück zu schippen, ist nicht erlaubt und kann tatsächlich sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Streupflicht-Satzung kann auf der gemeindeeigenen Homepage nachgelesen werden. Dort stehen auch die Zeiten, in denen der Schnee geräumt werden muss. Danach müssen Gehwege von montags bis samstags bis 7 Uhr, sonn-und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.